Recht

Die Ursache eines Infarktes muss bewiesen werden

(bü). Ein Patient, der ein spezielles Medikament (hier ging es um Vioxx) regelmäßig einnimmt und einen Herzinfarkt erleidet, muss einen sogenannten Kausalitätsnachweis dafür erbringen, dass Wirkstoffe des Medikaments den Infarkt hervorgerufen haben, wenn er den Hersteller der Medizin zur Verantwortung ziehen will. Belege ein Gutachten, dass es nicht sehr wahrscheinlich sei, dass der Herzinfarkt allein durch die Einnahme von Vioxx, sondern vielmehr die ungewöhnliche körperliche Belastung des Patienten vor dem Infarkt sowie sein fortgeschrittenes Alter einen wesentlichen Beitrag zum Infarkt geleistet haben könnten, so gehe seine Forderung ins Leere, so der Bundesgerichtshof.


(BGH, VI ZR 64/09)

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