Recht

Den Wertpapierprospekt nicht nur mitnehmen

(bü). Wenn Sie Geld anlegen, dann sollten Sie nicht nur den Worten des Bankberaters lauschen. Besser ist es, den Prospekt, den er Ihnen aushändigt, zu lesen.

Banken und Sparkassen sind ihren Kunden nämlich nicht schadenersatzpflichtig, die – wenn auch für ihre "Altersvorsorge" – Wertpapiere gekauft und ihren gesamten Einsatz verloren haben. Dies dann nicht, wenn sie "ausreichend über die damit verbundenen Risiken aufgeklärt worden sind".

Hier zulasten der Kundin einer Sparkasse vom Oberlandesgericht Oldenburg entschieden, die nicht nachweisen konnte, dass die Bankberaterin sie nicht ausreichend informiert hatte. Denn ihr war ein 15-seitiger Prospekt ausgehändigt worden, in dem die Anlage ausführlich beschrieben und die damit möglicherweise verbundenen Risiken im Einzelnen erklärt wurden. Diese Angaben seien "klar, eindeutig und auch für die Kundin gut verständlich" gewesen. Und das sei nicht "durch Übergabe eines dicken, viele Seiten langen Emissionsprospekts" geschehen, sondern durch eine verständliche Kurzfassung. Jedenfalls dürfe eine Bank davon ausgehen, dass ein Kunde diese Information "auch zur Kenntnis" nehme.


(OLG Oldenburg, 8 U 10/10)

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