Recht

Bankrecht: "Nicht verstanden" – keine Zertifikate kaufen

(bü). Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat der Hamburger Sparkasse – entgegen den Entscheidungen der Vorinstanz – recht gegeben, die Lehman-Zertifikate verkauft und aus Sicht einer Anlegerin nicht ausreichend auf die damit verbundenen Risiken hingewiesen habe. Genau dies sei geschehen, indem etwa der Bankberater die zwar unwahrscheinliche, aber zumindest theoretisch mögliche Insolvenz der Bank mit den Worten zusammengefasst habe "Wenn alles zusammenbricht, ist das Geld weg". Der klagenden Kundin – die ebenfalls monierte, dass ihr die Gewinnspanne des Geldhauses verschwiegen worden sei – wurde vom Gericht belehrt: Wenn die Kundin angibt, sie hätte "das Produkt nicht verstanden", so sei es verwunderlich, dass sie es dennoch gekauft habe. (Hanseatisches OLG Hamburg, 13 U 118/09)

In gleicher Weise erlebte ein Lehrer beim selben Gericht eine Niederlage. (Az.: 13 U 117/09)

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