Recht

Verbraucherrecht: Mit Coffein im Shampoo darf geworben werden

(bü). Ein Hersteller von coffeinhaltigen Shampoos (hier: Alpecin) darf mit dem Hinweis "Vorbeugen durch Coffein" werben. Der Bundesgerichtshof: Damit würden die Verbraucher nicht in die Irre geführt – auch wenn die "inhaltlich zutreffende Werbeaussage" lediglich durch eine einzige Studie belegt ist.


(BGH, I ZR 23/07)

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