Gesundheitspolitik

Regierungsfraktionen legen Anträge zu kurzfristigen Sparmaßnahmen vor

Anhörung zu Zwangsrabatt und Preisstopp am 19. Mai

Berlin (ks). Die Koalitionsfraktionen haben am 5. Mai im Bundestags-Gesundheitsausschuss Änderungsanträge zum Entwurf des GKV-Änderungsgesetzes vorgelegt. Sie betreffen die ersten Sparmaßnahmen im Arzneimittelbereich.

Kernpunkt des Koalitionsvorhabens ist es, den Herstellerrabatt für neue Medikamente von 6 auf 16 Prozent anzuheben. Diese Regelung soll vom 1. August dieses Jahres bis zum 31. Dezember 2013 für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel greifen, die zulasten der GKV abgegeben werden und für die kein Festbetrag gilt. Zugleich sollen die Preise bis Ende 2013 auf dem Stand vom 1. August 2009 eingefroren werden. Die Koalition rechnet mit Einsparungen bei den Krankenkassen in Höhe von jährlich rund 1,15 Mrd. Euro.

In einem eigenen Änderungsantrag verlangt die SPD-Fraktion, für importierte Arzneimittel eine Ausnahme von der Erhöhung des Herstellerabschlags einzuführen. Die Abgabe preiswerter importierter Arzneimittel entlaste die GKV um rund 300 Mio. Euro jährlich, hieß es zur Begründung.

Die öffentliche Anhörung zum GKV-Änderungsgesetz ist für den 19. Mai vorgesehen.

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