Recht

Private Unfallversicherung: Vor-Unfälle können die Leistung mindern

(bü). Sehen die Versicherungsbedingungen einer privaten Unfallversicherung bei unfallbedingten Gesundheitsstörungen Leistungskürzungen vor, wenn frühere Krankheiten oder Gebrechen diese Störungen mitbewirkt haben, dann darf der Versicherer seine Leistungen auch dann kürzen, wenn trotz der früheren Krankheiten bis zum Unfallereignis Beschwerdefreiheit vorlag. Unerheblich ist, ob die früher erlittene Körperverletzung schon vor Abschluss des Unfallversicherungsvertrages bestanden hatte. (Hier erhielt der Versicherte nur eine um 25% gekürzte Leistung für Schädigungen in einem Kniegelenk, weil er bereits früher bei einem Unfall einen Kreuzbandriss in diesem Gelenk erlitten hatte, und deshalb, so das Gericht, ein dauerhafter, abnormer Gesundheitszustand vorlag.)


(BGH, IV ZR 216/07)

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.