Recht

1-Prozent-Regel gilt auch, wenn der Chef mehrere Autos fährt

(bü). Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die sogenannte 1-Prozent-Regelung auch dann auf jedes von einem Unternehmer privat genutzte Fahrzeug anzuwenden ist, wenn der Unternehmer selbst verschiedene Fahrzeuge zu Privatfahrten nutzt. Führe der Steuerpflichtige kein Fahrtenbuch, so sei der private Nutzungsanteil eines betrieblichen Fahrzeugs pauschal mit einem Prozent des inländischen Neuwagen-Listenpreises zu bemessen.

(Fraglich war, ob die Regelung auf alle zum Betriebsvermögen gehörenden Kraftfahrzeuge einzeln, also mehrfach anzuwenden ist, wenn nur eine Person die Fahrzeuge auch privat nutzt. Die Finanzverwaltung hatte für diesen Fall verfügt, die 1-Prozent-Regelung nur einmal anzuwenden, und zwar für das Fahrzeug mit dem höchsten Listenpreis. Im Streitfall hielt ein Unternehmensberater mehrere Kraftfahrzeuge in seinem Betriebsvermögen, die er auch privat nutzte. Seine Ehefrau hatte an Eides Statt versichert, nur ihr eigenes Fahrzeug einzusetzen. Gleichwohl hatte das Finanzamt entgegen der Verwaltungsanweisung die 1-Prozent-Regelung mehrfach angewandt. Die dagegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg.)


(BFH, VIII R 24/08)

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