Recht

Solidaritätszuschlag wird vom Bundesverfassungsgericht geprüft

(bü). Das Niedersächsische Finanzgericht hat einen sogenannten Vorlagebeschluss in Sachen Solidaritätszuschlag dem Bundesverfassungsgericht zugeleitet. Eine Ergänzungsabgabe wie dieser Zuschlag zur Einkommensteuer dürfe nur "vorübergehend" zur Deckung von Bedarfsspitzen im Bundeshaushalt vorgesehen sein. Doch der Solidaritätszuschlag werde seit 1995 unbefristet erhoben und sei dadurch zu einer "Dauersteuer" geworden. Das widerspreche den Motiven des Verfassungsgesetzgebers, eine Ergänzungsabgabe nur im Ausnahmefall zu erheben.


(Niedersächsisches FG, 7 K 143/08)

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