Recht

Rundfunkgebühren: Das Zweitgerät im Pkw ist frei, wenn ...

(bü). Wer einen Pkw besitzt, den er ausschließlich privat nutzt, der braucht für sein Rundfunkgerät keine Gebühr an die GEZ zu zahlen. Dies gilt auch, wenn ein Arbeitnehmer den Wagen für seine Fahrten zur Arbeitsstelle und zurück einsetzt, weil es sich dabei auch um "Privatfahrten" handelt. Und selbst wenn eine Freiberuflerin, hier eine Ärztin, ihr privates Auto ausschließlich für die Fahrten zwischen Wohnung und Praxis einsetzt, so das Verwaltungsgericht Stuttgart, nicht aber für Fahrten "im Dienste als niedergelassene Gynäkologin", gelte die Gebührenfreiheit.


(VwG Stuttgart, 3 K 3339/07)

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.