Wirtschaft

Termin 31. Mai 2010 – Steuern 2009 zurückholen

Viele Gründe, das Finanzamt ans Rechnen zu bringen

(bü). Auch 2009 hat es wieder zahlreiche Änderungen im Steuerrecht gegeben – mehrfach, aber nicht immer zum Vorteil der Steuerzahler. Umso mehr sollten sie darauf bedacht sein, die verbleibenden Möglichkeiten voll auszuschöpfen, um dem Fiskus nicht mehr als unbedingt nötig vom sauer Verdienten abzugeben.

In welchen Fällen kann es sich für Sie lohnen, einen Antrag auf Steuerausgleich für 2009 zu stellen? Termin dafür ist Montag, der 31. Mai 2010. Gehen Sie diese Liste durch:

Ihre Werbungskosten haben mehr als 920 Euro betragen: Das ist schon dann der Fall, wenn Sie 14 Kilometer zur Arbeit fahren müssen (für jeden Kilometer 30 Cent – bei 220 Arbeitstagen ergibt das 924 Euro). Entsprechendes gilt, wenn Sie jeweils von anderen, und sei es vom Ehepartner, mitgenommen worden sind. (In diesem Fall ist allerdings die Entfernungspauschale auf 4500 Euro im Jahr begrenzt.) Wichtig ferner: Grundsätzlich zählt die kürzeste Verbindung zum Betrieb – es sei denn, durch einen Umweg sparen Sie Zeit. Und: Ihre Kosten für einen Unfall auf einem Arbeitsweg können Sie draufrechnen (abzüglich etwaiger Versicherungsleistungen). Weitere Werbungskosten: Pauschal 16 Euro für ein Gehalts-/Girokonto; Fachbücher; beruflich genutzter Computer; Gewerkschaftsbeiträge. Auch Kosten für einen Prozess vor dem Arbeitsgericht gegen den (vorherigen) Arbeitgeber sind absetzbar (egal, ob das Verfahren gewonnen wurde oder nicht), ebenso der Aufwand im Zusammenhang mit der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz (Zeitungsanzeigen, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Telefonate, Porto).

Sie hatten aus beruflichen Gründen einen "doppelten Haushalt": Sie können – neben dem üblichen Aufwand für das Zimmer – pro Woche eine Fahrt nach Hause mit 30 Cent pro Entfernungskilometer absetzen.

Sie sind aus beruflichen Gründen umgezogen: Dafür werden Ehepaaren als "sonstige Aufwendungen" pauscha1 256 Euro gutgeschrieben, Ledigen die Hälfte – plus "Familienzuschläge" pro Person von 277 Euro. Diese Beträge gelten neben den kompletten Aufwendungen für Wohnungsanzeigen, Maklergebühren, Fahrkosten für die Wohnungssuche, Möbelspediteur oder Mietwagen.

Sie haben ein "häusliches Arbeitszimmer". Doch Achtung: Der Fiskus erkennt nur noch solche Arbeitsräume an, die den "wirtschaftlichen Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit" bilden. Für Arbeitnehmer heißt das grundsätzlich: keine Anerkennung der auf das Arbeitszimmer entfallenden Kosten mehr, abgesehen zum Beispiel von Lehrern, die in der Schule über keinen eigenen Arbeitsplatz verfügen. Aber: Haben Sie trotzdem zu Hause gearbeitet, so können Sie auf jeden Fall die dafür benötigten "Arbeitsmittel" absetzen (also zum Beispiel den Schreibtisch mit Stuhl, das Regal, Telefonkosten, Papier und so weiter – gegebenenfalls auch einen Computer).

Sie und Ihr Ehegatte waren in den Steuerklassen IV/IV und haben unterschiedlich viel verdient.

Sie und Ihr Ehepartner sind berufstätig und hatten Aufwendungen für die Betreuung ihrer (unter 14 Jahre alten oder behinderten) Kinder. Absetzen können Sie zwei Drittel Ihres Aufwandes – bis zu 4000 Euro, wenn Sie 2009 insgesamt mindestens 6000 Euro ausgegeben haben. Bei einem Jahresaufwand von zum Beispiel 3000 Euro sind es 2000 Euro – und so weiter. Ist nur ein Elternteil berufstätig sind entsprechende Aufwendungen nur für Kinder zwischen drei und sechs Jahren absetzbar.

Sie haben in einzelnen Monaten mehr/weniger verdient und/oder Sonderzahlungen (Urlaubs-, Weihnachtsgeld) erhalten.

Sie sind Single mit Kind, leben nicht mit einer erwachsenen Person in einem Haushalt und hatten den "Entlastungsbetrag" (Haushaltsfreibetrag) nicht auf der Steuerkarte. Steht Ihnen für Ihr Kind Kindergeld zu, so können Sie 1308 Euro geltend machen, wenn das Kind bei Ihnen 2009 gemeldet war.

Sie haben (zum Beispiel) für Ihren Sportverein gespendet: Bis zu 20 Prozent Ihres Einkommens ist die Spende absetzbar. Sie benötigen eine Bestätigung des Empfängers, wenn der Betrag 200 Euro überstiegen hat (ansonsten begnügen sich die Finanzämter im Regelfall mit der Vorlage des Einzahlungsbeleges oder der Kopie des Kontoauszuges).

Sie haben 2009 geheiratet und ein Partner hat gar nichts oder wenig verdient.

Sie sind geschieden worden.

Sie haben einen "Riester-Vertrag" abgeschlossen. Dafür gibt es eine zusätzliche Anlage ("AV") zur Steuererklärung. Das Finanzamt prüft, ob die staatliche Prämie (154 Euro plus 185 Euro pro Kind – für nach 2007 geborene Kinder 300 Euro) für Sie günstiger ist als die Berücksichtigung Ihrer Beiträge als Sonderausgabe.

Sie haben bedürftigen Angehörigen Unterhalt geleistet.

Sie hatten Zuzahlungen zu Medikamenten, Heilmitteln, Fahrkosten, Zahnersatz – auch die Praxisgebühr zählt mit. Es gilt allerdings eine "zumutbare Belastung", die Sie auf jeden Fall selbst tragen müssen – je Einkommen und Familienstand 1 bis 7 Prozent des "Gesamtbetrags der Einkünfte".

Sie hatten durch Brand oder Diebstahl Hausrat verloren – und Ihre Hausratversicherung ("ohne" kann es keine Steuerermäßigung geben) hat nicht alles ersetzt.

Sie haben Anspruch auf Erstattung von Steuern, die von Ihren Zinsen über dem Freibetrag von 801/1602 Euro im Jahr abgezogen wurden.

Sie haben 2009 für "haushaltsnahe Dienstleistungen", die in "selbstständiger Tätigkeit erbracht" wurden, Geld ausgegeben, etwa für Fensterputzer oder Gärtner. Dafür gibt es bis zu 4000 Euro Steuerermäßigung (20 Prozent Ihres Aufwandes von bis zu 20.000 Euro). Entsprechendes gilt für "handwerkliche Tätigkeiten", zum Beispiel Malerarbeiten, Fensterreparaturen, Wartung von Haushaltsgeräten – diese allerdings beschränkt auf den Arbeitslohn und maximal 1200 Euro im Jahr (= 20% von höchstens 6000 Euro).

Sie haben eine Haushaltshilfe auf 400-Euro-Basis. Den Aufwand dafür (Lohn, Sozialabgaben, Steuern) können Sie in Höhe von 20 Prozent bis zu 510 Euro pro Jahr absetzen.

Zeit für Ihre Steuererklärung haben Sie theoretisch bis Ende 2014 für 2009. Klar: Niemand will diese Frist ausschöpfen. Denn: Je früher Sie ihre Erklärung abgeben, desto früher fließt natürlich zu viel gezahltes Steuergeld zurück.

Allerdings: In folgenden Fällen müssen Sie gar nicht erst überlegen, ob Sie eine Steuererklärung ausfüllen oder nicht: Das Finanzamt erwartet Ihre Erklärung bis zum 31. Mai 2010 (auf Antrag mit Begründung auch später) für 2009, wenn Sie

einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte hatten

und Ihr Ehepartner in den Steuerklassen III und V oder mindestens einer von Ihnen in der Steuerklasse VI waren,

außer Lohn/Gehalt auch eine "Lohnersatzleistung" von mehr als 410/820 Euro im Jahr bezogen haben (etwa: Arbeitslosen-, Kranken-, Kurzarbeiter-, Übergangs-, Unterhalts-, Mutterschafts- oder Elterngeld – Arbeitslosengeld II zählt hier aber nicht mit),

Miet-, Zins- oder sonstige nicht besteuerte Einkünfte hatten, die 410/820 Euro im Jahr überstiegen haben,

mehr als ein Arbeitsverhältnis hatten (ohne 400-Euro-Jobs),

Rente bezogen haben und Sie oder der Ehepartner noch arbeiten,

Per "Anlage U" Unterhalt vom Ex-Partner bezogen haben, der von ihm als Sonderausgabe steuerwirksam abgezogen wurde.

In diesen Fällen der "Pflichtveranlagung" geht es weniger um eine Steuererstattung als vielmehr darum, dass der Fiskus damit rechnet, Steuern nachfordern zu können.

Wer hilft bei der Steuererklärung?


Lohnsteuerhilfevereine (Mitgliedschaft Bedingung); Steuerberater; die Zeitschrift Finanztest Spezial "Steuern 2010 – Steuererklärung für 2009" (7,50 Euro, am Kiosk). Ferner mehrere PC-Steuerprogramme, die fast alle mit "gut" abgeschnitten haben. Aufwendungen für solche Steuerratgeber mindern ebenfalls die Steuer: als Werbungskosten.

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