Gesundheitspolitik

Betriebskrankenkassen in Not

Zwei Kassen stemmen sich gegen Zahlungsunfähigkeit

Berlin (lk). Mit internen Hilfsmaßnahmen will der BKK-Bundesverband die Finanzprobleme der BKK für Heilberufe und der City BKK auffangen und eine Insolvenz vermeiden. Derzeit prüft das Bundesversicherungsamt (BVA) als Aufsichtsbehörde die Fälle. "Gleichzeitig arbeitet das BKK-System an einem Hilfekonzept für in Not geratene Mitgliedskassen. Als Instrumente sind Fusionen und finanzielle Hilfen vorgesehen", sagte Christine Richter, Sprecherin des BKK-Bundesverbandes, gegenüber der AZ.

Dass eine Insolvenz unmittelbar bevorstehe, wiesen beide Kassen gegenüber der AZ zurück. Allerdings hatten sie zuvor beim BVA ihre mögliche Überschuldung oder Insolvenz angezeigt. Dabei handele es sich um eine "Vorsorgemaßnahme", betonte Jürgen Körner, Sprecher der BKK Heilberufe. Zu dieser Warnmeldung seien die Kassen seit 2010 gesetzlich verpflichtet. Torsten Nowak, Sprecher der City BKK, erklärte, es handele sich um eine rein "rechnerische Überschuldung" im Jahr 2009 aufgrund der gesunkenen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Die City BKK verfüge über "ausreichende Liquidität, alle Rechnungen zu bezahlen". Außerdem verzeichne sie seit Jahresbeginn einen Mitgliederzuwachs von 1500 Versicherten – Finanzhilfen oder Fusionen seien daher derzeit nicht im Gespräch.

Die beiden Kassen sind die ersten Versicherungen, die nach Einführung des Gesundheitsfonds in Not geraten. Die Finanzlage der BKK für Heilberufe stellt sich offenbar ernster dar. Seit Jahresbeginn erhebt die Kasse von ihren Mitgliedern den höchstmöglichen Zusatzbeitrag von einem Prozent des beitragspflichtigen Einkommens – maximal 37,50 Euro im Monat. Daraufhin verlor sie 50.000 – fast ein Drittel – ihrer Mitglieder.

Das BVA prüft nun die finanzielle Situation beider Kassen. Die Behörde muss abschätzen, ob sie nur unter einem vorübergehenden Liquiditätsengpass leiden, oder aber dauerhaft gefährdet sind. In letzterem Fall versucht auch das Amt, einen Fusionspartner zu finden. Gelingt dies nicht, muss spätestens drei Monate nach der Warnmeldung ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden. Die City BKK hat ihre Finanzlage im Februar, die BKK für Heilberufe im März an das BVA gemeldet.

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