Gesundheitspolitik

BAH: Kein erhöhter Zwangsabschlag für OTC

BAH-Vorsitzender schreibt an Rösler

Berlin (ks). Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) setzt sich dafür ein, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel vom geplanten erhöhten Zwangsrabatt auszunehmen. Der BAH-Vorsitzende wandte sich mit einem entsprechenden Schreiben an Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) sowie an Gesundheitspolitiker der Regierungsfraktionen.

Die Regierungskoalition hat im Rahmen ihrer Eckpunkte zur Arzneimittelpreisfindung unter anderem beschlossen, den Zwangsabschlag für Arzneimittel ohne Festbetrag von derzeit 6 auf 16 Prozent anzuheben – nach Möglichkeit bereits zum 1. August 2010. Im Auge hatten die Gesundheitspolitiker dabei neue Medikamente. Vor allem sie werden für den Kostenzuwachs im Arzneimittelbereich verantwortlich gemacht. Aber auch rezeptfreie Arzneimittel unterliegen keinem Festbetrag.

Hoffmann betont in seinem Brief an Rösler, dass nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel von dem erhöhten Rabatt auszunehmen sind. Dies sei auch deswegen konsequent, weil es im rezeptfreien und besonders wettbewerbsintensiven Arzneimittelmarkt keine kostenintensive Spezialpräparate gebe. Das zeige sich vor allem auch darin, dass ausweislich des GKV-Arzneimittelindex der Preisindex für rezeptfreie GKV-Arzneimittel von Januar 2008 (Preisindex = 100) bis Februar 2010 auf lediglich 102,8 gestiegen sei, während im gleichen Zeitraum der gesamte Nichtfestbetragsmarkt auf 106,2 angewachsen sei. Die Preisdynamik des OTC- Marktes bleibe damit um mehr als die Hälfte hinter dem Preiszuwachs im Nichtfestbetragsmarkt zurück.

Der BAH-Vorsitzende verweist zudem darauf, dass rezeptfreie Arzneimittel durch einen erhöhten Zwangsabschlag doppelt betroffen wären: Nämlich durch ihre grundsätzliche Herausnahme aus der GKV-Leistungspflicht und dann, wenn ein rezeptfreies Arzneimittel ausnahmsweise zulasten der GKV abgegeben werde, durch den erhöhten Zwangsabschlag. Ein erhöhter Rabatt für rezeptfreie Arzneimittel wäre deshalb nicht verhältnismäßig, sondern ein Verstoß gegen das Übermaßverbot, so Hoffmann.

Überdies würde der erhöhte Zwangsabschlag für OTC die Wertung des Gesetzgebers konterkarieren, der rezeptfreie Arzneimittel grundsätzlich der Selbstmedikation zuordnet und sie deshalb wegen ihrer "im unteren Preisbereich" angesiedelten Preise aus der Leistungspflicht der GKV ausnimmt.

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