Wirtschaft

Finanzierungslücken für Immobilienkäufer?

Rechtzeitig den Lebensversicherer fragen: Was kommt auf mich zu?

(bü). Wegen der gebetsmühlenartig vorgetragenen Kritik an der gesetzlichen Rentenversicherung ("Die Renten sind – nicht – sicher") wird allzu häufig übersehen, dass nicht nur die gesetzliche Altersvorsorge Probleme bereiten kann. Auch wer zusätzlich privat dafür sorgt, dass er im vorgeschrittenen Alter nicht auf staatliche Hilfe angewiesen ist, der erfährt immer deutlicher, dass auch die privaten Alterssicherungssysteme keine unerschöpflichen Goldgruben sind. Zum Beispiel die Lebensversicherungen.

Millionen Bundesbürger haben beim Abschluss ihres Vertrages vor Jahren offenbar nur halb mitbekommen, dass die "prognostizierte Ablaufleistung" – also das, was am Ende ausgezahlt werden soll – nicht identisch ist mit der "garantierten Versicherungssumme". Prognostiziert, "in Aussicht gestellt" wurde von den Versicherungsvertretern häufig ein wesentlich höherer Betrag, der durch die von der Versicherungsgesellschaft erwirtschafteten Überschüsse "(Gewinne") zustande kommen sollte. Dabei wurde regelmäßig die Gewinnmarge zugrunde gelegt, die zur Zeit der Unterschrift aktuell war.

Kein Wunder, wenn das damals Gewinnerwartungen von 6 oder gar 7 Prozent waren, die sich schon einige Jahre, vor allem nun angesichts der andauernden Finanzkrise, auch nicht mehr annähernd realisieren lassen. Kein Wunder deshalb auch, dass die Prognose, die damals gestellt wurde, nicht mehr zutreffen kann. Und – drittens – ist es kein Wunder, dass sich Lebensversicherte nunmehr verwundert die Augen reiben, wenn sie erfahren, dass vor allem ihre mit einer Lebensversicherung finanzierte Immobilie Kummer bereiten wird.

Denn: Wer glaubt, mit der damals – unverbindlichen – Hochrechnung auszukommen, um seine Hypothek fürs eigene oder vermietete Häuschen ablösen zu können, der hat sich geschnitten. Differenzen von mehreren Tausend Euro können sich als Finanzierungslücke auftun. Wohlgemerkt: Dies nur dann, wenn der "prognostizierten" Ablaufleistung vertraut wurde und nicht die "garantierte" im Blick blieb

Was ist denn von den Lebensversicherern garantiert worden? Früher waren es 3 und sogar
4 Prozent. Dies betraf zwar nicht die komplett eingezahlten Beiträge, sondern nur den Betrag, der nach Abzug der Abschluss- und sonstigen Kosten übrig blieb. Im Vergleich zu heute waren das aber fast paradiesische Zustände. Denn inzwischen brauchen die Lebensversicherer für neue Verträge nur noch Zinsen in Höhe von 2,25 Prozent zu garantieren.

Wichtig: Die alten Verträge gelten unverändert weiter. Wer also vor Jahren einen Garantiezins von 3,5 oder 4 Prozent zugesichert bekommen hatte, der bekommt diese Zinssätze auch heute noch gutgeschrieben. Das kann bei Lebensversicherern, die über viele solcher alten Verträge verfügen, an die Substanz gehen. Die Folge daraus: Die Überschüsse, die allen Versicherten zugute kommen könnten, werden sinken. Sinkende Überschüsse können aber – siehe oben – so manches Finanzierungsvorhaben der Versicherten ins Wanken bringen.

Deshalb empfiehlt es sich, schon rechtzeitig zu planen und die Versicherung um Auskunft darüber anzugehen, was am Ende voraussichtlich aufs Konto überwiesen wird. Falls Zwischenbescheide den Weg dorthin nicht schon realistisch aufgezeigt haben sollten. Nur wer zeitgerecht darüber informiert wird, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang er Deckungslücken einzukalkulieren hat, der kann noch versuchen, durch Einsparungen an anderen Stellen oder ein zusätzliches Ansparen für einen Ausgleich zu sorgen.

Die Frage ist: Könnte es sogar sein, dass ein Lebensversicherer wegen der Finanzkrise so ins Schlingern gerät, dass er aufgeben muss? Und wäre das auch das endgültige Aus für die Auszahlungserwartungen ihrer Kunden?

Theoretisch ist das natürlich möglich. Praktisch wird das aber nicht passieren, so der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft. Denn für eine solche – in der Tat unwahrscheinliche, da in den vergangenen Jahrzehnten nur einmal vorgekommene – Pleite einer Lebensversicherung ist eine eigene Gesellschaft gegründet worden ("Protektor"), die dann die Versicherungen abwickeln wird. Allerdings gibt es in diesen Fällen generell nur die garantierte Ablaufleistung, also keine "Überschüsse"; sie sind ja offenbar nicht erwirtschaftet worden ...

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