Recht

Pendler können zwischen Bus und Auto wählen

(bü). Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Berufstätiger, der seine Kosten für die Fahrten zur Arbeit zum Teil vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen kann, sich nicht festlegen muss, ob er die Entfernungspauschale in Anspruch nimmt oder die Tickets für Bus und Bahn abrechnet. Fährt ein Arbeitnehmer mit dem Auto von der Wohnung zum Bahnhof und von dort mit dem Zug weiter zur Arbeitsstelle, so kann er auch kombiniert abrechnen – die Pauschale für die Pkw-Strecke und die Kosten für das Zugticket.


(BFH, VI R 25/08)

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