Wirtschaft

Alle Grenzwerte 2010 auf einen Blick

Für jedes Kind werden jetzt 6024 Euro abgezogen

(bü). Jeweils zum Jahreswechsel ändern sich in der Sozialversicherung zahlreiche Grenzwerte. Die Tabelle zeigt die Werte ab Januar 2010.

Grenzwerte (West)
2010
2009
Beitragssätze

Angestellten- und Arbeiter-Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Pflegeversicherung für Kinderlose

19,9%
2,8%
14,0%
1,95%
2,20%

19,9%
2,8%
14,9%
1,95%
2,20%
Beitragsbemessungsgrenzen/Höchstbeiträge (je ½ Arbeitnehmer + Arbeitgeber)
Rentenversicherung
Höchstbeitrag
Arbeitslosenversicherung
Höchstbeitrag
Krankenversicherung
Höchstbeitrag (14,0% Arbeitgeber + Vers.
je zur Hälfte + 0,9% Vers. allein) = 14,9%
Pflegeversicherung
Höchstbeitrag (je ½ Ag/An, Rentner komplett)
Zusätzlich tragen Kinderlose
Mindestbemessungsgrenze für freiwillig versicherte Selbstständige in der Krankenversich.
... für Existenzgründer in der Krankenversich.
(Euro
monatlich)
5.500,00
1.094,50
5.500,00
154,00
3.750,00

558,75
3.750,00
73,13
9,38

1.916,25
1.277,50
(Euro
monatlich)
5.400,00
1.074,60
5.400,00
151,20
3.675,00

569,64
3.675,00
71,66
9,19

1.890,00
1.260,00
Arbeitnehmer-Versicherungspflichtgrenze

Kranken- u. Pflegeversicherung (Monatsdurchschnitt einschl. Sonderzuwendungen)
Wenn am 31.12.2002 privat krankenversichert


4.162,50
3.750,00


4.050,00
3.675,00
Freiwillige Arbeitslosenvers. für Selbstständige
17,89
17,64
Arbeitgeber trägt Sozialbeiträge allein für Azubis bis
325,00
325,00
Beitragstafel Rentenversicherung

Für freiwillig Versicherte mindestens
Für freiwillig Versicherte höchstens
"Regelbeitrag" Selbstständige u. Handwerker
Für Bezieher von ALG II (zahlt Arbeitsagentur)

79,60
1.094,50
508,45
40,80

79,60
1.074,60
501,48
40,80
Hinzuverdienst

Versicherungsfrei allgemein bis zu
Erwerbsunfähigkeits-/Erwerbsminderungsrentner
Alters-Vollrentner unter "65" bis
Alters-Teilrentner unter "65"
Alters-Vollrentner ab "65"

400,00 1)

400,00 1)
400,00 1)
individuell lt. Rentenbesch.
unbegrenzt

400,00 1)
400,00 1)
400,00 1)
individuell lt. Rentenbesch.
unbegrenzt
Angehörige sind kostenfrei in der Krankenversicherung mitversichert

bis zu einem eigenen Einkommen von
... für "mini-jobbende" Angehörige bis


365,00
400,00


360,00
400,00
Mindestbemessungsgrenze für Krankenversicherungsbeiträge

Freiwillige Mitglieder und Rentenantragsteller
Freiwillig versicherte Selbstständige


851,67
1.916,25


840,00
1.890,00
Studenten und Praktikanten – Wintersemester 2009/2010

Krankenversicherungsbeiträge
Pflegeversicherungsbeiträge
Pflegeversicherungsbeiträge für Kinderlose


53,40
9,98
11,26


54,78
9,98
11,26
Verdienstgrenze für die volle Befreiung vom Eigenanteil beim Zahnersatz
mit einem Angehörigen
mit zwei Angehörigen

1.022,00
1.405,25
1.660,75

1.008,00
1.386,00
1.638,00
Eigenanteil für übrige Leistungen

Bei schwerwiegend chronisch Kranken
2% d. Jahreseinkommens 2)
1% d. Jahreseinkommens 2)
Für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe werden für die 2 Prozent- wie auch für die 1 Prozent-Grenze als Jahreseinkommen 4.308 Euro angesetzt.
1) Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung
2) Abzüglich 4.599,00 € Euro für den Ehepartner sowie 6.024,00 Euro für jedes Kind (2009 waren es nur 3.024 € pro Kind; das Bundessozialgericht hielt diesen Wert für entschieden zu gering, und die Krankenkassen sind dieser Rechtsauffassung inzwischen gefolgt)

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