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Zeitgleicher Startschuss zum 1. März unwahrscheinlich

BERLIN (ks). Es ist mittlerweile kaum noch zu erwarten, dass sämtliche neuen AOK-Rabattverträge pünktlich zum 1. März starten können. Zwar kann die AOK vor den Vergabekammern und Landessozialgerichten immer wieder Erfolge verbuchen – doch die Verhandlungen und Entscheidungen in den Nachprüfungsverfahren kommen scheibchenweise und werden sich noch in den März hineinziehen.

Am 16. Februar hat die Vergabekammer des Bundes in einem weiteren Verfahren den Antrag der AOK auf Vorabgestattung der Zuschläge genehmigt. Das heißt, die Kasse darf die Zuschläge für die hier streitgegenständlichen Wirkstoffe erteilen, obwohl das Nachprüfungsverfahren noch nicht abschließend entschieden ist. Weitere Anhörungen in den diversen laufenden Verfahren sind für Anfang März bei der Vergabekammer Bund terminiert; eine Entscheidung wird bis Ende März erwartet. Selbst wenn die AOK die Vorabzuschläge nun erteilen darf, muss sie zunächst eine zweiwöchige Frist einhalten. Bis zum 1. März ist die Erteilung der Zuschläge für die Wirkstoffe, die von den Verfahren vor der Vergabekammer des Bundes betroffen sind, damit nicht möglich. Am 2. März endet jedoch die Frist, innerhalb derer die pharmazeutischen Unternehmer an ihr Rabattangebot gebunden sind.

Letztinstanzliche Entscheidung abwarten

Beim Branchenverband Pro Generika geht man bereits davon aus, dass zumindest die Rabattverträge, die Gegenstand der Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer des Bundes sind, nicht am 1. März in Kraft treten werden. Pro Generika-Geschäftsführer Peter Schmidt appellierte im Hinblick auf die wirtschaftliche Tragweite der ausgeschriebenen Verträge an die AOK, die Zuschläge generell erst dann zu erteilen, wenn die zuständigen Landessozialgerichte letztinstanzlich über die Ausschreibung entschieden haben. "Ich erwarte, dass die AOK nunmehr zunächst die Angebotsfrist für die pharmazeutischen Unternehmer in allen Verfahren verlängert, die noch vor Vergabekammern anhängig sind", sagte Schmidt.

AOK zweifelt erstmals am 1. März

Die AOK gibt sich angesichts der erfolgten Entscheidungen weiterhin siegessicher. Allerdings räumte auch die Kasse erstmals öffentlich ein, dass es "offen" sei, ob die Rabattverträge für alle Wirkstoffe zeitgleich an den Start gehen können. Dies sei vom weiteren Verlauf der noch anhängigen Verfahren abhängig.

Anfang August 2008 hatte die AOK Rabattverträge für die Jahre 2009 und 2010 über insgesamt 64 Wirkstoffe erstmals europaweit ausgeschrieben. Die Wirkstoffe erzielten im AOK-System im Jahr 2007 zum Apothekenverkaufspreis ein Umsatzvolumen von 2,3 Milliarden Euro.

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