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Schmidt droht Ärzten mit Zulassungsentzug

BERLIN (ks). Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat zwar ein gewisses Verständnis dafür, dass manche Ärzte die Auswirkungen der jüngsten Honorarreform kritisieren. Dieses hört jedoch auf, wenn sie drohen, Patienten nur noch gegen Vorkasse zu behandeln. Ihnen drohte die Ministerin nun mit dem Entzug ihrer Zulassung.

Die Patienten vor Ort dürften nicht die Leidtragenden sein, erklärte Schmidt am 13. Februar nach einem Gespräch mit dem Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, und der Vorstandsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer. Ärzte dürften als Vertragspartner der Krankenkassen keine Vorleistungen von ihren Patienten für eine Behandlung verlangen. Kassenpatienten die Leistungen zu verweigern oder auf Kostenerstattung zu beharren sei "ein schwerer Verstoß gegen die Verträge und Vertragspflichten". Wer sich derart verhalte, müsse damit rechnen, dass ihm die Zulassung entzogen werde, warnte Schmidt. In Schleswig-Holstein sei bereits der Entzug der Zulassung von drei Ärzten beantragt worden. Die Ministerin räumte zugleich ein, dass Leistungsverweigerungen lediglich in vier oder fünf Kassenärztlichen Vereinigungen ein punktuelles Problem seien. KBV-Chef Köhler bestätigte dies und appellierte an die niedergelassenen Ärzte, ihre Unzufriedenheit nicht auf dem Rücken von Patienten auszutragen. Der Unmut sei groß, obwohl viele noch gar nicht wüssten, wie am Ende des ersten Vierteljahres ihr Honorarbescheid aussehe, betonte er. Pfeiffer kritisierte einzelne bekannt gewordene Aktionen: "Es ist völlig untragbar, dass Ärzte, die unzufrieden sind, quasi Patienten in Geiselhaft nehmen." Sie drohte vertragswidrig handelnden Ärzten mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro sowie ebenfalls mit Anträgen auf Entzug der Kassenzulassung.

Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel (SPD), forderte die Versicherten auf, ihre Rechte selbstbewusst einzufordern. Sie sollten ihr oder der Krankenkasse solche Ärzte melden, die sie über die Praxisgebühr hinaus um Vorkasse bitten, ehe behandelt wird, oder mit dem Verweis auf eine zu geringe Vergütung generell notwendige Behandlungen oder eine Terminvergabe verweigern.

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