Pharmazeutisches Recht

QMS-Satzung

Änderung der Satzung für das Qualitätsmanagementsystem der rheinland-pfälzischen Apotheken – QMS-Satzung

Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat in der Vertreterversammlung vom 29. November 2008 aufgrund des § 14 Abs. 1 Heilberufsgesetz vom 20. Oktober 1978, in der Fassung vom 14. Juni 2004, folgende vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen mit Schreiben vom 05. Februar 2009 genehmigte Änderung der QMS-Satzung beschlossen.

Artikel I

§ 2 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:

"Die Zertifizierungskommission wird von der Vertreterversammlung auf Vorschlag des Vorstandes der Landesapothekerkammer für die Dauer der Wahlperiode der Vertreterversammlung berufen".

Artikel II

Diese Änderung tritt am 27.12.2008 in Kraft.

Mainz, den 13. Februar 2009 Dr. Andreas Kiefer Präsident der Landesapothkekerkammer Rheinland-Pfalz

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