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Die Zukunft liegt im Heilberuf

Neu ist diese These nicht: Die Zukunft liegt im Heilberuf. Die Aussage erscheint immer wieder in politischen Statements von Berufspolitikern, die ABDA hat diese Aussage bereits auf dem Apothekertag thematisiert. Und trotzdem kann man sie nicht of genug wiederholen und sie sich verinnerlichen. Wenn der Beruf des Apothekers Zukunft hat, dann liegt sie nicht allein in der Abgabe der Arzneimittel, sondern darin, dass der Apotheker in seiner Apotheke der unabhängige Informant und Berater des Patienten ist.

Eine besondere Bedeutung erlangt diese Aussage vor dem Hintergrund des Schlussantrags des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs, Yves Bot. Er sagte in seinen Ausführungen: "Ich bin jedoch der Auffassung, dass die Regelung, nach der nur ein Apotheker eine Apotheke besitzen und betreiben darf, geeignet ist, das Ziel des Schutzes der Gesundheit der Bevölkerung zu erreichen. Genauer gesagt ist diese Regelung meines Erachtens geeignet, eine Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen, die eine Qualität und Vielfalt hinreichend gewährleistet."

Der Generalanwalt stellt auch klar heraus, dass der Apotheker der Fachmann in Gesundheitsfragen und auch bei der Abgabe von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist. Die Passage im Schlussantrag, die dies deutlich macht, sollten wir uns immer wieder ins Gedächtnis rufen. Wörtlich sagt Bot: "Es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Aufgabe, die der Apotheker erfüllt, sich nicht im Verkauf von Arzneimitteln erschöpft. Die Arzneimittelabgabe erfordert vom Apotheker noch andere Leistungen, wie etwa die Prüfung der ärztlichen Verschreibungen, die Zubereitung von Arzneimittelpräparaten oder auch die Erteilung von Auskünften und Ratschlägen zur richtigen Anwendung der Arzneimittel. Zudem hat die Beratungspflicht des Apothekers große Bedeutung bei Arzneimitteln, die keiner ärztlichen Verschreibung bedürfen, deren Zahl als Folge der Entscheidungen der Staaten zur Wahrung des Gleichgewichts der Sozialetats ständig zunimmt. Hierbei kann sich der Patient nämlich nur auf die Auskünfte eines Fachmanns in Gesundheitsfragen verlassen. Dieser Fachmann ist der Apotheker."

Yves Bot erkennt also voll und ganz den Wert eines unabhängigen Fachmanns Apotheker an. Der Patient müsse volles Vertrauen in den vom Apotheker erteilten Rat setzen können.

Und diese Tätigkeit des Apothekers verträgt sich eben nicht mit der Denkweise von Kapitalgesellschaften. Auch hierzu ein bemerkenswertes Zitat aus dem Schlussantrag:

"Zudem ist der Apotheker aus den vorgenannten Gründen eng in eine allgemeine Gesundheitspolitik eingebunden, die weitgehend unvereinbar mit der rein kaufmännischen Denkweise von Kapitalgesellschaften ist, die unmittelbar auf Rentabilität und Gewinn ausgerichtet sind. Der spezifische Charakter der dem Apotheker übertragenen Aufgabe erfordert demnach, dass dem Fachmann die für die Art seiner Tätigkeit nötige Unabhängigkeit zuerkannt und gewährleistet wird. Somit steht die Qualität der Arzneimittelabgabe in engem Zusammenhang mit der Unabhängigkeit, die ein Apotheker bei der Erfüllung seiner Aufgabe wahren muss."

Folgerichtig, wie nun der Generalanwalt die Unabhängigkeit des Apothekers mit dem Fremd- und Mehrbesitzverbot verbindet. Auch hier ein wörtliches Zitat aus dem Schlussantrag: "Mit der Entscheidung, das Eigentum und den Betrieb von Apotheken Apothekern vorzubehalten, wollte der deutsche Gesetzgeber gerade die Unabhängigkeit der Apotheker gewährleisten, indem er die wirtschaftliche Struktur der Apotheken gegen äußere Einflüsse abschottet, die z. B. von Arzneimittelherstellern oder Großhändlern ausgehen. Er wollte insbesondere der Gefahr von Interessenkonflikten, die nach seiner Auffassung mit einer vertikalen Integration des Pharmasektors verbunden sein könnte, vorbeugen, um u. a. das Phänomen des übermäßigen Arzneimittelkonsums zu bekämpfen und in den Apotheken eine hinreichende Auswahl von Arzneimitteln zu garantieren. Der deutsche Gesetzgeber hielt zudem die Einschaltung eines Fachmanns für erforderlich, der als Filter zwischen dem Arzneimittelhersteller und dem Publikum dient, um in unabhängiger Weise einen sachgerechten Arzneimittelgebrauch zu kontrollieren."

Bot bezeichnet das Fremd- und Mehrbesitzverbot als präventiven Ansatz des deutschen Gesetzgebers, der geeignet ist, den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zu gewährleisten.

Der Schlussantrag hat in der Apothekenwelt eine Trendwende im Denken eingeläutet. Noch kurz zuvor schienen die Befürworter des Fremd- und Mehrbesitzes das Klima zu bestimmen. Doch seit diesen Ausführungen von Yves Bot keimt Hoffnung, dass Europa den Wert des Apothekers in seiner Apotheke schätzt. Hoffen wir, dass das Gericht den Ausführungen folgt. Und wir sollten die heilberufliche Komponente unseres Berufs weiter ausbauen – dann sind wir auf dem richtigen Weg.

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