Bundesrepublik Deutschland

Zulassung von Arzneimitteln

Zulassung von Arzneimitteln

Im Bundesanzeiger Nr. 187 vom 10. Dezember 2009 ist auf Seite 4164 eine Bekanntmachung über die Zulassung von Arzneimitteln – Abwehr von Arzneimittelrisiken Stufe II – Verminderung des Risikos von H1N1- Infektionen durch zelluläre Blutprodukte und therapeutische Einzelplasmen vom 11. November 2009 abgedruckt.

Der Bundesanzeiger kann bezogen werden von der Bundesanzeiger Verlagsges. mbH, Postfach 10 05 35, 50445 Köln.

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