DAZ aktuell

Mindestabsatzgarantie sorgt für Rekord-Rabatte

BERLIN (ks). Eine weitere Variante der Ausschreibung von Arzneimittel-Rabattverträgen ist geglückt: Die GWQ ServicePlus AG – ein Unternehmen von Betriebskrankenkassen – hat Partner für seine 44 ausgeschriebenen Wirkstoffe gefunden. Die Frist zur Einleitung von Nachprüfungsverfahren verstrich vergangene Woche ungenutzt, hieß es am 15. Dezember aus dem Unternehmen. Bei der GWQ freut man sich über Rabatte von durchschnittlich 70 Prozent.

Wer weiter an den Arzneimittelausgaben drehen willen, wird sich über diese Nachricht freuen: Offenbar ist doch noch Luft in den Generikapreisen. Anders als manche anderen Kassen setzt GWQ auf größtmögliche Transparenz: Je nach Los lagen die angebotenen Nachlässe im hohen zweistelligen Bereich bis knapp unter der 100-Prozent-Marke, erklärte der Leiter des GWQ-Arzneimittelmanagements Dr. Michael Gewaltig gegenüber der DAZ. Dass solche Rekord-Rabatte gewährt werden, liege an einer Besonderheit dieser Ausschreibung: Erstmals wurden den Bietern Mindestabsätze zugesichert. "Das wurde gewürdigt", so Gewaltig. Bemerkenswert sei gewesen, dass die Angebote in den meisten Fällen sehr nah beieinander lagen: "Da konnten 200 bis 300 Euro für den Zuschlag entscheidend sein".

An der Ausschreibung teilgenommen hatten 48 Unternehmen, 17 von ihnen erhielten Zuschläge. Großer Gewinner ist Hexal gemeinsam mit 1A-Pharma und Sandoz. Auch die Bietergemeinschaft von ratiopharm und CT Arzneimittel und Abz-Pharma räumte ab. An diese Unternehmen gingen mehr als die Hälfte der Zuschläge. Zugleich kamen auch deutsche Mittelständler wie Wörwag Pharma und Aristo Pharma sowie ausländische Anbieter unterschiedlicher Größe zum Zug. Für Omeprazol erhielt etwa Betapharm den Zuschlag, Simvastatin ging an Bluefish Pharma, Glibenclamid an Aliud und Pantoprazol an 1A Pharma.

Die neuen Verträge sollen zum 1. April 2010 anlaufen und neben die schon bestehenden Portfolio-Rabattverträge der Kassen treten. Die Präparate der neuen Vertragspartner sollen insbesondere Patienten erhalten, die den Wirkstoff erstmals verordnet bekommen. Das heißt, Verordnungen über Kleinpackungen sollen vorrangig mit dem Produkt des neuen Vertragspartners bedient werden.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.