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Bundesrechnungshof beklagt zu hohe Vorstandsgehälter

BERLIN (ks). Der Bundesrechnungshof beklagt in den jüngsten Bemerkungen zu seinen Prüfungsergebnissen zu hohe Vergütungen bei Krankenkassen-Chefs. Im seinem zeitgleich vorgelegten Gutachten "Chancen zur Entlastung und Modernisierung des Bundeshaushalts" empfiehlt die Behörde zudem ein besser abgestimmtes Vorgehen bei der Bekämpfung des Fehlverhaltens im Gesundheitswesen.

Mit seinen jährlichen Bemerkungen unterrichtet der Bundesrechnungshof, der die Finanzen des Bundes als externe Behörde kontrolliert, den Deutschen Bundestag, den Bundesrat, die Bundesregierung und die Öffentlichkeit über seine wesentlichen Prüfungsergebnisse. Der Präsident des Bundesrechnungshofes Prof. Dr. Dieter Engels stellte am 8. Dezember in Berlin die Bemerkungen 2009 vor. Darin wird unter anderem moniert, dass die Vergütungen der hauptamtlichen Vorstände von gesetzlichen Krankenkassen seit der organisatorischen Neuordnung der Krankenkassen im Jahr 1996 deutlich gestiegen seien.

90 Prozent liegen über den Empfehlungen

Nach den Empfehlungen der Sozialpartner sollten Vorstandsvorsitzende eine Vergütung von höchstens 130.000 Euro pro Jahr erhalten. 90 Prozent der Chefs großer Kassen erhielten jedoch mehr. Die höchste Vergütung eines Vorstandsmitgliedes hat 2008 fast 300.000 Euro betragen – zusätzliche Leistungen wie pauschale Aufwandsvergütungen, Mietersatz, Heimflüge, zinsgünstige Darlehen oder Ansprüche auf zusätzliche Altersversorgung nicht einmal einbezogen. Der Bundesrechnungshof fordert, für die Höhe der Vergütungen klare und verbindliche Maßstäbe zu entwickeln. Dabei sollten die Kassen verpflichtet werden, den Aufsichtsbehörden Abschluss, Änderung und Aufhebung von Vorstandsverträgen zur Genehmigung vorzulegen.

Denkwürdige Beraterverträge

Auch ein anderer Fall sorgte für Beanstandungen der Behörde: Hier hatte eine Krankenkasse einen Berater beauftragt, Kontakte zu potenziellen Fusionspartnern anzubahnen und abschlusswillige Krankenkassen zu vermitteln. Die Kasse verpflichtete sich, dem Berater ein Honorar zu zahlen, das sich nach der Zahl der Mitglieder der Fusionskasse richtete. Bereits die erste Fusion mit einer Krankenkasse mit 75.000 Mitgliedern führte zu einem Honoraranspruch von über einer Million Euro. Und dafür hatte der Berater lediglich den Namen des abschlusswilligen Vertragspartners benannt. Zeitgleich mit dem Vermittlungsvertrag ließ sich die Krankenkasse in Kooperations- und Fusionsfragen von einer anderen Einrichtung beraten. Deren Geschäftsführer war derselbe Berater, der auch die Fusionen vermitteln sollte. Hier kritisierte der Bundesrechnungshof nicht zuletzt die Art der Vergabe dieses Vertrages.

Besser abstimmen bei Bekämpfung von Fehlverhalten

Außerdem stellte Engels das Gutachten "Chancen zur Entlastung und Modernisierung des Bundeshaushalts" vor. Es listet Mängel auf, deren Behebung nach Auffassung der Finanzkontrolleure zu erheblichen Mehreinnahmen und zu umfänglichen Einsparungen führen kann. Ein Unterpunkt ist hier die Bekämpfung des Fehlverhaltens im Gesundheitswesen. Der Rechnungshof weist darauf hin, dass die Krankenkassen sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen gesetzlich verpflichtet seien, bei der Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen (z. B. bei Abrechnungsbetrug, Verwendung gefälschter Rezepte oder Missbrauch von Krankenkassenkarten durch Unberechtigte) zusammenzuwirken. Die Kooperation der beteiligten Stellen sei jedoch mangelhaft, ihre Berichte nicht immer hinreichend aussagekräftig. Gefordert wird daher eine bessere Abstimmung zwischen den beteiligten Stellen. Sinnvoll sei es etwa, über den GKV-Spitzenverband auf die Einrichtung kassenartübergreifender Prüfgruppen hinzuwirken. Die Berichte über Fehlverhalten sollten zudem standardisiert werden, um ihre Auswertung zu erleichtern.

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