Was Wann Wo

3. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung

Der Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung im Frühjahr 2010 muss bis spätestens 10. Januar 2010 dem Landesprüfungsamt zugegangen sein. Nach diesem Termin eingehende Anträge werden grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist). Die Antragsformulare werden zusammen mit dem Zeugnis für den Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung ausgehändigt.

Der Antrag ist zu richten an das Landesamt für Soziales, Gesundheit, und Verbraucherschutz, Zentralstelle für Gesundheitsberufe, Landesprüfungsamt, Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.