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Landessozialgericht bestätigt AOK-Ausschreibung

BERLIN (ks). In den Streitigkeiten um die Rabattverträge für die Jahre 2009 und 2010 hat die AOK vor dem Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg einen Etappensieg errungen. Das Gericht wies am 23. Januar die sofortige Beschwerde eines Arzneimittelherstellers gegen einen zuvor zugunsten der AOK ergangenen Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg vom 27. November 2008 als unbegründet zurück.
Freude über den Etappensieg Christopher Hermann
Foto: AOK

Wie die AOK Baden-Württemberg am 26. Januar mitteilte, hat das LSG als oberstes Gericht im Vergabenachprüfungsverfahren die Klage eines Pharmaunternehmens vollumfänglich abgewiesen. Es habe die aktuelle AOK-Ausschreibung in allen angegriffenen Punkten für rechtmäßig erklärt und der AOK ein transparentes, willkürfreies Vorgehen bescheinigt. Insbesondere sei weder gegen das Gebot der Berücksichtigung mittelständischer Interessen noch gegen europäisches oder nationales Kartellrecht verstoßen worden.

Zahlreiche Anträge sind noch im Verfahren

Christopher Hermann, Vorstandsvize der AOK Baden-Württemberg und Chefverhandler im AOK-Rabattgeschehen, wertet das LSG-Urteil als einen wichtigen Meilenstein: "Wir sind einer wahren Verfahrensflut von unterlegenen Bietern ausgesetzt. Die Auseinandersetzung ist noch nicht gewonnen, aber wir haben einen ganz wichtigen Etappensieg erzielt." Auch wenn der Beschluss des LSG bereits rechtskräftig ist, kann die AOK vorerst keine Zuschläge erteilen. Alle der insgesamt 64 ausgeschriebenen Wirkstoffe sind noch immer durch Nachprüfungsanträge anderer Hersteller blockiert. So wies auch die Vergabekammer des Bundes am 23. Januar den Nachprüfungsantrag eines Herstellers als unbegründet zurück. Gegen diese Entscheidung ist nun die sofortige Beschwerde beim LSG Nordrhein-Westfalen zulässig. Im Laufe der nächsten Tage und Wochen werden bei der Vergabekammer des Bundes eine Reihe weiterer mündlicher Verhandlungen über Nachprüfungsanträge von Pharmaunternehmen stattfinden. Darüber hinaus sind noch Verfahren bei der Vergabekammer Düsseldorf anhängig.

Zuversicht bei der AOK

Die AOK geht davon aus, dass die Entscheidung des LSG Baden-Württemberg richtungsweisenden Charakter für die nun noch ausstehenden Verfahren vor den Vergabekammern hat und erwartet, dass diese nun zügig abgeschlossen werden. "Ich bin fest davon überzeugt, dass auch die anderen Gerichte und Vergabekammern zu diesem Ergebnis kommen werden", betonte Hermann. Auch wenn die Zeit knapp wird, hält er weiterhin am Starttermin zum 1. März fest. Die AOK setze "alle Hebel in Bewegung, dass der Gerichtsmarathon schnellstmöglich abgeschlossen ist", sagte Hermann.

Anfang August hatte die AOK Rabattverträge für die Jahre 2009 und 2010 über insgesamt 64 Wirkstoffe erstmals europaweit ausgeschrieben. Die Wirkstoffe erzielten im AOK-System im Jahr 2007 ein Umsatzvolumen von 2,3 Milliarden Euro.

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