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Zöller will Patientenschutzgesetz rasch voranbringen

BERLIN (ks). Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), hat sich für sein neues Amt einiges vorgenommen. Insbesondere will er ein Patientenschutzgesetz mit auf den Weg bringen, wie es im Koalitionsvertrag von Union und FDP vereinbart wurde.
Hat viel vor Der neue Patientenbeauftragte Wolfgang Zöller
Foto: DAZ/Sket

Als einen künftigen Schwerpunkt seiner Arbeit nannte Zöller in einem Interview mit der "FAZ" (Ausgabe vom 1. Dezember) die Sicherung der flächendeckenden medizinischen Versorgung für die Patienten. "Ohne die gibt es keine freie Arztwahl." Weiterhin will er sich darum kümmern, dass die Zahl der Organspender steigt. "Da muss und kann mehr getan werden, auch in der Organisation der Krankenhäuser", betonte der CSU-Politiker. Zudem will er sich dafür einsetzen, dass die Depression in der Gesellschaft als Krankheit anerkannt wird. Patienten und deren Familien dürften nicht stigmatisiert werden.

Kassen sollen kreativer werden

Das geplante Patientenschutzgesetz will Zöller schnell angehen. "Ich höre immer öfter, dass Patienten von Ärzten und Krankenkassen wie Bittsteller behandelt werden. Das darf nicht sein", sagte er gegenüber der "FAZ". Wer Beiträge zahle, habe auch ein Recht auf Leistung. Es könne nicht sein, dass bestehende Rechte erst eingeklagt werden müssen. Damit beispielsweise die Wartezeiten von GKV-Versicherten, die zu Fachärzten wollen, verkürzt werden können, wünscht sich Zöller mehr Kreativität seitens der Kassen. Es gebe bereits erfolgreiche Modellversuche. "Ich setze große Hoffnungen darauf, dass der Wettbewerb in der Versorgung eine wachsende, hilfreiche Rolle spielen wird", sagt der Patientenbeauftragte. Man müsse den Kassen nur mehr Spielraum geben.

Rechnungen für alle

Zöller sprach sich zudem dafür aus, dass GKV-Versicherte nach einem Arztbesuch nicht nur auf Wunsch, sondern automatisch eine Rechnung erhalten. "Denn dann sieht der Versicherte genau, was aufgelistet wurde, und die ganze Debatte um Abrechnungsfehler wäre auf einen Schlag erledigt".

In diesem Zusammenhang könne man auch über Kostenerstattung diskutieren. Denn die Rechnung mache nur Sinn, wenn der Arzt weiß, was er bekommt.

Regierung denkt über Sinn der Praxisgebühr nach

Der Patientenbeauftragte bestätigte zudem, dass die Regierungskoalition über den Sinn der Praxisgebühr nachdenke. Bei ihrer Einführung sei man davon ausgegangen, dass sie zusätzlich 2,4 Mrd. Euro ins System bringe. Heute gebe es jedoch viele Versorgungsverträge, mit denen die Zahlung ganz oder teilweise vermieden werden könne. Nun erreiche man vielleicht noch ein Viertel der Einnahmen, so Zöller. "Da stellt sich schon die Frage, ob die Gebühr ihren Zweck erfüllt, zumal die Erhebung ja auch wieder Kosten verursacht. Dann kann man das vielleicht gleich lassen." Ein endgültiges Urteil zur Praxisgebühr hat der CSU-Mann allerdings noch nicht. Bis zum Jahresende werde das Gesundheitsministerium eine genaue Analyse über den Nutzen der Gebühr vorlegen. "Die sollten wir abwarten."

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