Was Wann Wo

Vertreterversammlung der LAK

Die Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz findet am Samstag, den 14. November 2009 um 10.00 Uhr s.t. in der Akademie der Wissenschaften und Literatur in Mainz, Geschwister-Scholl-Str. 2, Eingang Emy-Roeder-Straße, statt.


Tagesordnung

1. Eröffnung der Vertreterversammlung Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit Genehmigung des Protokolls der Vertreterversammlung vom 10. 3. Benennung zweier Protokollführer

2. Totenehrung

3. Bericht des Präsidenten zur Lage (Anlage)

4. Berichte

a) Bericht des Vorsitzenden des Fortbildungsausschusses

b) Bericht des Vorsitzenden des Weiterbildungsausschusses

c) Bericht des Vorsitzenden des QMS-Ausschusses

5. Bericht des Geschäftsführers

6. Bericht der Rechnungsprüfer für das Jahr 2008

7. Aussprache über die Berichte

8. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung für das Jahr 2008

9. Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung der Weiterbildungsordnung – WBO

10. Bericht des Finanzausschusses über den Haushaltsplan 2010

11. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2010 einschließlich des Vomhundertsatzes gemäß § 2 Abs. 3 und Abs. 7 Beitragsordnung

12. Anträge von Mitgliedern der Vertreterversammlung

13. Verschiedenes

Sofern Sie Anträge auf Erweiterung der Tagesordnung oder Anträge zu einzelnen Punkten der vorgesehenen Tagesordnung stellen wollen, richten Sie diese bitte gemäß § 3 der Geschäftsordnung schriftlich möglichst bis spätestens acht Tage vor Beginn der Sitzung an die Kammergeschäftsstelle in Mainz. Rechtzeitige Eingaben gewährleisten, dass sich alle Delegierten schon vor der Versammlung damit befassen können.

Bitte beachten Sie § 9 unserer Hauptsatzung. Hiernach ist jeder gewählte Vertreter zur Teilnahme an der Vertreterversammlung verpflichtet. Auf Antrag, der stichhaltig schriftlich zu begründen ist, kann ihn der Vorsitzende des Vorstandes von der Pflicht zur Teilnahme entbinden.

Ich bitte Sie herzlich, diese Pflicht ernst zu nehmen und Ihrer Aufgabe nachzukommen. Nur so kann der Wählerauftrag sachgerecht erfüllt werden. Die Stellvertretung eines gewählten Delegierten ist unzulässig.

Dr. Andreas Kiefer, Präsident

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