DAZ aktuell

Neue Einkommensgrenzen für Sozialversicherungsbeiträge

BERLIN (ks). Das Bundeskabinett hat letzte Woche die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2010 beschlossen. Diese werden jährlich festgesetzt und bestimmen, bis zu welcher Einkommensgrenze Beiträge zur jeweiligen Sozialversicherung zu zahlen sind.

Die neue Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beträgt im kommenden Jahr für alle Versicherten Jahr 45.000 Euro jährlich (2009: 44.100 Euro). Dies entspricht 3.750 Euro monatlich (2009: 3.675 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze wird ebenfalls angehoben: Bundeseinheitlich besteht für alle Bürgerinnen und Bürger eine Versicherungspflicht in der GKV, wenn ihr Bruttolohn 49.950 Euro/Jahr nicht übersteigt (2009: 48.600 Euro). Wer mehr verdient, kann freiwillig gesetzlich krankenversichert bleiben oder sich bei einer privaten Krankenkasse versichern.

Die neuen monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und in der Arbeitslosenversicherung werden im Westen 5.500 Euro/Monat (2009: 5.400 Euro/Monat) und im Osten 4.650 Euro/Monat (2009: 4.550 Euro/Monat) betragen.

Die neuen Rechengrößen gelten ab dem 1. Januar 2010. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

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