Deutscher Apothekertag 2009

Was auf Apotheke und Arztpraxis weiter zukommt

Der Gesetzgeber hatte die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für den 1. Januar 2006 vorgesehen. Fast vier Jahre später steht immer noch eine Vielzahl von Problemen im Vordergrund – und der Zeitpunkt der Einführung in den Sternen.In einem Seminar anlässlich des Apothekertags wurde eine Bilanz der bisherigen Aktivitäten gezogen und ein Ausblick auf das weitere, geplante Vorgehen gegeben.
Foto: BMG

Seit 2007 werden in sieben Testregionen erste Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte erprobt – bisher ausschließlich offline. Am Test beteiligt waren rund 60.000 Versicherte, 178 niedergelassene Ärzte, 114 Apotheker, 11 Krankenhäuser.

Die Ergebnisse der ersten Erprobungsphase sind ziemlich ernüchternd: Wöchentlich liefen im Schnitt nur 0,5 Rezepte pro Woche und Apotheke ein. Reibungslos verlief dabei lediglich das Abrufen der Stammdaten. Das Beliefern elektronischer Verordnungen krankte vor allem an einer zu langen Prozessdauer. Immer wieder traten Wartezeiten an ungünstigen Stellen auf. Unbefriedigend war und ist auch, dass Rabattverträge und Arzneimittelsicherheitsprüfungen bisher nicht in das System integriert sind.

Neue Testphasen ab Ende 2010

Nun laufen die Vorbereitungen für die nächsten Testphasen, die Ende 2010 beginnen und dann die Online-Nutzung einschließen sollen – vorausgesetzt, die Ärzte beteiligen sich weiterhin, was zum gegenwärtigen Zeitpunkt unklar ist. Tatsache ist, dass die Ärzte einige Bedingungen gestellt haben für eine weitere Testteilnahme und es bleibt abzuwarten, wie die Diskussion sich fortsetze. Aber auch der Deutsche Apothekerverband hat für weitere Tests Forderungen aufgestellt: So soll sichergestellt werden, dass ausschließlich funktionsfähige und kompatible Primärsysteme zum Einsatz kommen, dass die Prozesszeiten in einem akzeptablen Zeitraum verlaufen, dass Arzneimittelsicherheitsprüfungen und Rabattverträge in die Daten eingebunden werden. Auf alle Fälle sollte ein normaler Belieferungsablauf möglich sein, denn bei der Patientenversorgung dürfe es durch die elektronische Gesundheitskarte keinen Rückschritt, sondern einen Fortschritt geben.

Ziele und Vorgehensweise

Ehrgeiziges Ziel der in § 291 SGB V festgeschriebenen elektronischen Gesundheitskarte ist es, Versichertenstammdaten, patientenbezogene Notfalldaten, ärztliche Verordnungen, elektronische Arztbriefe komplett elektronisch zu erfassen und unter den zur Einsicht berechtigten Leistungserbringern im Gesundheitswesens auszutauschen – bis hin zur Rezeptabrechnung.

Die Ausstattung von Apotheke und Arztpraxis mit Kartenlesern und Konnektoren soll, so heißt es zurzeit, durch die Krankenkassen als Nutznießer des Systems finanziert werden.

Für den Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte ist es erforderlich, dass der Apotheker bzw. das Apothekenpersonal auf die Person bezogene Ausweise erhalten. Darüber hinaus braucht die Apotheke einen Institutionsausweis, der den Zugriff auf die Telematik-Infrastruktur erlaubt. Diese Instrumente stehen inzwischen in optimierter Form zur Verfügung.

Der Ablauf in der Apotheke lässt sich in Kurzform so beschreiben: Die Karte des Versicherten wird in den Kartenleser gesteckt, der wiederum mit einem Konnektor verbunden ist. Der Konnektor stellt die Verbindung dar zur Telematik-Infrastruktur, dient der Ver- und Entschlüsselung der Daten und der Verwaltung von Sicherheitsfunktionen. Das auf der Patientenkarte gespeicherte elektronische Rezept wird nun auf dem Bildschirm der Apotheke sichtbar, der Datensatz kann durch den zugangsberechtigten Apotheker (bzw. das berechtigte Apothekenpersonal) ergänzt und für die Abrechnung vorbereitet werden, anschließend werden die Daten auf sicherem Weg zur Abrechnungsstelle weitergeleitet.

rb

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