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Hauptwirkstoff von Spice identifiziert

FREIBURG (bka/ral). Das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg hat in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt (BKA) den Hauptwirkstoff der vor allem über das Internet vertriebenen Modedroge "Spice" identifiziert. Es handelt sich dabei um eine chemisch leicht modifizierte Form des synthetischen Cannabinoids CP-47,497.

Die nun identifizierte Verbindung ähnelt strukturell dem Hauptwirkstoff der Cannabispflanze Tetrahydrocannabinol, besitzt jedoch eine um ein Vielfaches höhere pharmakologische Potenz. "Das heißt, Spice macht schneller süchtig als Cannabis und birgt beträchtliche Gesundheitsgefahren", so ein Sprecher des BKA. Das bisher in den Medien als alleiniger Wirkstoff in "Spice" genannte cannabimimetische Aminoalkylindol "JWH-018" wurde lediglich in einigen von der Rechtsmedizin Freiburg und dem Bundeskriminalamt untersuchten "Spice"-Proben in vergleichsweise niedriger Konzentration nachgewiesen. In anderen "Spice"-ähnlichen Kräutermischungen war hingegen "JWH-018" als Hauptwirkstoff enthalten.

Anlässlich der Entdeckung warnt das Bundeskriminalamt eindringlich vor dem Konsum von Spice und Spice-ähnlichen Kräutermischungen. Aufgrund der hohen Wirksamkeit der synthetischen Cannabinoide sowie der ungleichmäßigen Verteilung der Wirkstoffe in den Kräutermischungen sei das Risiko von Überdosierungen nach dem Rauchen hoch. Weiterhin könnten durch den Verbrennungsprozess beim Rauchen sowie durch Umsetzungen der Wirkstoffe im Körper toxische und potenziell krebserregende beziehungsweise krebsfördernde Produkte gebildet werden. Es bestehe somit eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung für die Konsumenten. Die Bundesregierung hatte Ende Dezember 2008 bereits angekündigt, den Vertrieb von Spice zu verbieten und die Substanzen dem Betäubungsmittelgesetz zu unterstellen. Bislang ist das Verbot jedoch noch nicht in Kraft.

Foto: Imago

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