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Ausverkauf, Ausgaben und Ausschluss

Peter Ditzel

Ausverkauf. Das war mutig: Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Urologie, Professor Dr. Manfred Wirth, prangerte auf der Jahrestagung seiner Gesellschaft die unrühmliche Praktiken einiger Ärztinnen und Ärzte an, Kopfprämien (Zuweiserpauschalen) von Kliniken zu kassieren für die Einweisung von Patienten. Wirth trat auf dem Kongress unter der Überschrift "Der gekaufte/verkaufte Patient" eine öffentliche Diskussion los, die die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) in einem Beitrag direkt aufgriff und die bis heute in den Medien täglich für Diskussionsstoff sorgt. Wie Wirth in einer Pressemitteilung wissen lässt, "handelt es sich im Klartext um bezahlte Leistungen nach GOÄ, die das 10- bis 20-Fache dessen ausmachen, was ein Urologe ansonsten pro Quartal für die Behandlung eines Patienten vergütet erhält. Diese Bezahlung erfolgt im Rahmen der Einweisung durch Kliniken an niedergelassene, zuweisende Ärzte." Zum Hintergrund: Gerade in Ballungsräumen, wo die Konkurrenz unter den Kliniken besonders groß ist, versuchen diese, so die Ausführungen von Wirth, zunehmend, ihre Wirtschaftlichkeit durch hohe Fallzahlen zu sichern, indem sie den regelmäßig zuweisenden Ärzten für Patienten, die mit bestimmten Diagnosen für eine stationäre Behandlung überwiesen werden, eine Vergütung leisten. Unabhängig davon, meint Wirth, ob die Kliniken diese Prämien anbieten oder die Ärzte sie verlangen – es bleibt ein juristisch und ethisch fragwürdiges Procedere. Zumal die ärztliche Berufsordnung das explizite Verbot der "unerlaubten Zuweisung von Patienten gegen Entgelt" enthält. Wie in den nun losgetretenen Diskussionen und Recherchen zutage kommt, würden manche Ärzte versuchen, die Entgegennahme von Einweisungsvergütungen mit konstruierten Kooperationsverträgen mit den Kliniken über vor oder nach dem Klinikaufenthalt erbrachten Leistungen des Zuweisers zu rechtfertigen. Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Rudolf Kösters, bestätigte gegenüber der FAZ, dass dies nicht mehr nur Einzelfälle sein sollen. Auch die Ärztefunktionäre beschönigen nichts. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, macht die zunehmende Kommerzialisierung der Medizin für solche Praktiken verantwortlich, Köhler, der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, wird noch deutlicher und verurteilt die Kopfprämien. Keine Frage, was da läuft, schadet dem Ansehen der Medizin und vor allem dem Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Man bekommt als Patient das Gefühl, die Einweisung in die Klinik X erfolgt nur, weil der Arzt dafür eine Fangprämie erhält und nicht, weil Klinik X für ihn die richtige ist. Die Behandlungsqualität dient nicht mehr als Maßstab. Der Patient fühlt sich verkauft, es ist ein Ausverkauf des Vertrauens.

Versucht man, diese Diskussion mit Abstand zu betrachten, sieht man aber auch, dass die Politik nicht ganz unschuldig daran ist. Der politisch gewünschte Wettbewerb zwingt die Kliniken dazu, möglichst viele und schwere Fälle zu bekommen – nur so ist ein Überleben sicher. Andererseits stellt sich auch die Frage, ob die Fallpauschalen zu hoch sind, wenn Kliniken solche Prämien zahlen können. Außerdem: die Politik zwingt die Ärzte zu einem Denken in ökonomischen Kategorien. Wenn Hausärzte Geld dafür bekommen, dass sie Patienten nicht ins Krankenhaus einweisen (Hausarztverträge) oder einen Bonus, wenn sie an Arzneimitteln sparen, dann fördert dies die Kommerzialisierung medizinischer Entscheidungen. Letztlich muss man sich fragen, ob die von der Politik gesetzten Anreize und Steuerungsversuche richtig sind. Da stellen sich Zweifel ein.

Ausgaben. Die Krankenkassen haben gut gespart und einen Überschuss von 1,2 Mrd. Euro in den Kassen. Dazu beigetragen haben auch die Einsparungen bei Arzneimitteln: sie sind in den ersten sechs Monaten nur um 5,1 Prozent je Versichertem gestiegen (GKV und Ärzte waren von 6,6 Prozent ausgegangen). Bei diesen Angaben sind die Einsparungen durch Rabattverträge noch nicht enthalten – mehrere hundert Millionen Euro dürften nach Angaben der Kassen hier noch dazu kommen. Doch was bringen die Rabattverträge tatsächlich? Nach wie vor ist es ein Unding, dass die genauen Zahlen hierzu nicht bekannt gemacht werden. Fakt ist: die Apotheken haben einen wichtigen Beitrag geleistet, so Fritz Becker, der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands, die Arzneimittelausgaben zu dämpfen. Er nennt Rabattverträge, Festbetragsarzneimittel und den Aut-idem-Austausch. Recht hat er. Bei dieser Gelegenheit: wo bleibt die längst überfällige Anpassung unseres Kassenzwangsrabatts? Wie lange will eine Schiedsstelle noch tagen? Tagt sie überhaupt noch?

Ausschluss. Ich bin froh, dass sich die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft zu Wort meldet und deutlich ihr Veto zum Ausschluss von Arzneimitteln aus der Apothekenpflicht einlegt. Ende September will der Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte entscheiden, ob N-Acetylcystein (ACC), einige bei Halsschmerz eingesetzten Stoffe und andere Arzneimittel aus der Apothekenpflicht entlassen werden sollen – und danach im Supermarkt-Regal stehen dürfen. Fazit hier: Es gibt keinen vernünftigen Grund, bei der Abgabe dieser Präparate auf das Wissen der Apothekerinnen und Apotheker zu verzichten. Ich hoffe, der Sachverständigenausschuss ist sachverständig und lässt sich nicht von kommerziellen Interessen einiger Hersteller, die hinter diesem Ansinnen stehen mögen, leiten. Arzneimittel gehören in die Apotheke – und nur dorthin.


Peter Ditzel

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