DAZ aktuell

Ärzte und Krankenhäuser wollen gemeinsam vorgehen

BERLIN (ks). Angesichts der anhaltenden Vorwürfe, Krankenhäuser böten Ärzten im großen Stil Prämienzahlungen für die Einweisung von Patienten, haben sich Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) nun gemeinsam positioniert: Für Bestechung dürfe kein Platz sein, erklärten die Verbände nach einem Spitzentreffen am 4. September in Berlin. Zugleich riefen sie zu einer Versachlichung der Debatte auf.

Der Ärger in der Ärzteschaft war vergangene Woche groß. Der Verband der niedergelassenen Ärzte (NAV-Virchow-Bund) sprach von einer "Verleumdungskampagne von noch nie da gewesenem Ausmaß". KBV-Chef Andreas Köhler sah in den Vorwürfen "die Nachwehen, den Mutterkuchen des Sommerlochs". Auch nach dem Spitzentreffen betonten die Verbände in einer gemeinsamen Erklärung, dass die Vorwürfe "überzogen" seien. Sie betonten, dass der Gesetzgeber die Möglichkeiten der Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern in den letzten Jahren gezielt erweitert habe. Dies sei auch umgesetzt worden – insbesondere durch Integrationsverträge. Zudem gebe es die Möglichkeit für niedergelassene Ärzte bis zu 13 Stunden pro Woche in Krankenhäusern zu arbeiten. "Es ist selbstverständlich, dass dabei erbrachte medizinische Leistungen entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Möglichkeiten zu vergüten sind", so die Verbände in ihrer Erklärung. Nicht akzeptabel sei aber, wenn Leistung und Gegenleistung unverhältnismäßig sind oder eine Vergütung für die Zuweisung von Patienten beinhalten. "Krankenhäuser, die Zuweisungsvergütungen anbieten oder bezahlen und niedergelassene Ärzte, die solche Vergütungen fordern oder vereinnahmen, handeln in absolut nicht akzeptabler Weise und verstoßen gegen gesetzliche und berufsrechtliche Bestimmungen." Die Verbände stimmen überein, solchen Verstößen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln nachzugehen und sie ahnden zu lassen.

Um der Verunsicherung der Patienten und der Öffentlichkeit zu begegnen, wollen BÄK, KBV und DKG ihren Landesorganisationen die Einrichtung paritätisch besetzter Clearingstellen empfehlen. Sie sollen alle Beteiligten problematisch empfundene Vertragsangebote zur verbesserten Zusammenarbeit von Ärzten und Krankenhäusern objektiv auf ihre rechtliche Zulässigkeit überprüfen lassen können.

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