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Nordrhein-Westfalen weitet Mutterschutz aus

BIELEFELD (ral). Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland zum Schutz vor der Neuen Grippe den Mutterschutz ausgeweitet. Das Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit empfiehlt, schwangere Beschäftigte in Krankenhäusern und Arztpraxen ab sofort freizustellen, wenn sich ein Patientenkontakt nicht vermeiden lässt.
Lieber zu hause bleiben In Nordrhein-Westfalen wurde der Mutterschutz mit Blick auf die Neue Grippe ausgeweitet.
Foto: Aktion Meditech

Schwangere und ihre ungeborenen Kinder seien durch eine Infektion mit dem Erreger der Neuen Grippe besonders gefährdet, heißt es in einem Schreiben an die Ärztekammern und Zahnärztekammern Westfalen-Lippe und Nordrhein. Es sei mit einer erhöhten Gefährdung Schwangerer im Gesundheitswesen zu rechnen, eine Erweiterung des Mutterschutzes sei daher gerechtfertigt. Wie Paul Jansing vom Fachbereich Gesundheitsrisiken des Instituts gegenüber FAZ.NET äußerte, sei die Erweiterung des Mutterschutzes jedoch keinesfalls mit einem allgemeinen Beschäftigungsverbot gleichzusetzen. "Wenn sich eine Arbeit findet, bei der die schwangere Mitarbeiterin nicht in Patientenkontakt steht, ist eine Freistellung nicht nötig", erklärte Jansing. Denkbar sei etwa der Einsatz in der Verwaltung oder Buchhaltung.

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