Was Wann Wo

Wählerverzeichnis

Gemäß § 14 des Hessischen Heilberufsgesetzes wird die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen von den Kammerangehörigen auf die Dauer von fünf Jahren in allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahl nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit gewählt.
Die nächste Wahl zur Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen findet vom 24.11. bis zum 03.12.2009 statt. Sie erfolgt wie bisher per Briefwahl. Die Auszählung der Kammerwahl findet am 04.12.2009 im Haus der Landesapothekerkammer Hessen öffentlich ab 9.00 Uhr statt. Der letzte Termin für die Abgabe der Wahlvorschläge ist der 14.09.2009.
Ein Wahlberechtigter kann von seinem Wahlrecht nur Gebrauch machen, wenn er in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis liegt in den Landkreisen bei den Landräten und in den kreisfreien Städten bei den Magistraten öffentlich vom 23.09.2009 bis zum 21.10.2009 aus. Nicht selbstständige Kammerangehörige werden in dem Wählerverzeichnis nach ihrem Wohnort geführt; sofern sie ihren Wohnort außerhalb Hessens haben, werden sie ebenso wie selbstständige Kammerangehörige nach ihrem Beschäftigungsort geführt. Apotheker/innen, die ihren Beruf zuletzt in Hessen ausgeübt haben und jetzt außerhalb der Bundesrepublik tätig sind, können der Kammer als freiwilliges Mitglied angehören und sind somit wahlberechtigt. Diese Mitglieder können keinem Wahlkreis zugeordnet werden. Es wird daher für diesen Personenkreis ein gesondertes Verzeichnis erstellt und in der Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Hessen, Am Leonhardsbrunn 5, 60487 Frankfurt am Main, ausgelegt.

Ansprüche auf Aufnahme und Einwendungen gegen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis können bis zum 22.10.2009, 18.00 Uhr, schriftlich bei dem Wahlleiter der Landesapothekerkammer Hessen, Am Leonhardsbrunn 5, 60487 Frankfurt am Main, erhoben werden.

Auslegung der Wählerverzeichnisse für die Wahlen zur Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen 2009
(14. Wahlperiode 2009 – 2014)

Der Wahlleiter gibt bekannt, dass die Verzeichnisse der in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten Wahlberechtigten in der Zeit vom 23. September bis 21. Oktober 2009 während der amtlichen Dienstzeit wie folgt ausliegen:

Darmstadt Stadt – Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Amt für Einwohnerwesen, Wahlen und Statistik
Stadthaus,
Grafenstraße 30, 64283 Darmstadt

Frankfurt Stadt – Magistrat der Stadt Frankfurt

Bürgeramt, Statistik, Wahlen
– Abt. Wahlen –
Zeil 3 (Eingang Lange Straße), 60313 Frankfurt

Kassel Stadt – Magistrat der Stadt Kassel

– Hauptamt – (Rathaus)
Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel

Offenbach Stadt – Magistrat der Stadt Offenbach

– Hauptamt –
Berliner Straße 100, 63065 Offenbach

Wiesbaden Stadt – Magistrat der Stadt Wiesbaden

Gesundheitsamt Wiesbaden
Dotzheimer Str. 38 – 40, 65185 Wiesbaden

Landrat des Landkreises Bergstraße

Kreisgesundheitsamt Heppenheim
Walther-Rathenau-Straße 21, 64646 Heppenheim/Bergstraße

Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg

– Landratsamt –
Albinistraße 23, 64807 Dieburg

Landrat des Landkreises Fulda

– Landratsamt –
Wörthstraße 15, 36037 Fulda

Landrat des Landkreises Gießen

– Zentralabteilung –
Bachweg 9, 35398 Gießen

Landrat des Landkreises Groß-Gerau

– Allgemeine Landesverwaltung –
Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau

Landrat des Landkreises Hersfeld-Rotenburg

Friedloser Straße 12 a, 36251 Bad Hersfeld

Landrat des Hochtaunuskreises

– Allgemeine Landesverwaltung –
Ludwig-Erhard-Anlage 1 – 4, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe

Landrat des Landkreises Kassel

– Hauptabteilung Allgemeine Landesverwaltung –
Karthäuser Straße 5 a (Hofgebäude), 34024 Kassel

Landrat des Lahn-Dill-Kreises

– Allgemeine Landesverwaltung –
(ehem. Berghütte)
Eduard-Kaiser-Straße 38, 35576 Wetzlar

Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg

– Allgemeine Landesverwaltung –
Grabenstraße 10, 65549 Limburg a. d. Lahn

Landrat des Main-Kinzig-Kreises

– Versicherungsamt (Hanau 1) –
(ehem. Handwerkerhaus)
Schloßplatz 3, 63450 Hanau

Landrat des Main-Taunus-Kreises

– Allgemeine Landesverwaltung –
(Hauptgebäude)
Am Kreishaus 1 – 5, 65719 Hofheim a. Ts.

Landrat des Landkreises MarburgBiedenkopf

– Kreishaus –
Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg

Landrat des Odenwaldkreises

– Landratsamt –
Michelstädter Straße 12, 64711 Erbach/Odw.

Kreisverwaltung Offenbach

Fachdienst: Gesundheit/Verwaltung
Werner-Hilpert-Str. 1, 63128 Dietzenbach

Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises

– Kreishaus –
Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach

Der Landrat des Schwalm-Eder-Kreises

– Versicherungsamt –
(Gebäude 1)
Waßmuthshäuser Str. 52, 34576 Homberg/Efze

Der Landrat des Vogelsbergkreises

– Allgemeine Landesverwaltung/ Rechtsabteilung –
Bahnhofstraße 49, 36341 Lauterbach (Hessen)

Landrat des Landkreises WaldeckFrankenberg

– Kreishaus/Versicherungsamt –
Südring 2, 34497 Korbach

Landrat des Werra-Meißner-Kreises

– Allgemeine Landesverwaltung/ Versicherungsamt –
Bahnhofstraße 15, 37269 Eschwege

Der Kreisausschuss des Wetteraukreises

– Gesundheitsamt/Gesundheitshaus –
Europaplatz, 61169 Friedberg (Hessen)

Ansprüche auf Aufnahme und Einwendungen gegen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis können spätestens bis 22. Oktober 2009, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter, Am Leonhardsbrunn 5, 60487 Frankfurt am Main, schriftlich erhoben werden.

Ulrich Laut, Wahlleiter

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