DAZ aktuell

Diamorphin-Regelversorgung frühestens ab Januar 2010

BERLIN (ks). Am 21. Juli – dem nationalen Gedenktag für Drogentote – ist das Gesetz, das die Behandlung Schwerstabhängiger mit Diamorphin ermöglicht, in Kraft getreten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) rechnet allerdings nicht damit, dass das neue Therapieangebot vor dem 1. Januar 2010 in der GKV-Regelversorgung zur Verfügung steht.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), betonte, das Gesetz sei "ein weiterer wichtiger Baustein zur Verringerung der Sterblichkeitsrate bei Schwerst-drogenabhängigen". Auch 2008 sei die Zahl der Drogentoten erneut gestiegen, auf 1449 Menschen. "Diese Todesfälle bestärken uns darin, dass wir unsere Bemühungen fortsetzen müssen, möglichst viele Menschenleben zu retten. Denn jeder Drogentote ist einer zu viel", sagte Bätzing.

Der Bundestag hatte am 28. Mai nach jahrelangem Streit den Weg zur staatlichen Abgabe von künstlichem Heroin an Abhängige bundesweit freigemacht. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz, das Diamorphin als verschreibungspflichtiges Betäubungsmittel einstuft, am 10. Juli zu. Bevor die Therapie mit Diamorphin unter den gesetzlich vorgesehenen engen Voraussetzungen tatsächlich in die GKV-Regelversorgung übernommen werden kann, muss nun noch der G-BA die nähere Ausgestaltung in einer Richtlinie beschließen. Welche Schritte hierzu zu unternehmen sind, wurde am 16. Juli in einer Sitzung des Ausschusses besprochen. Nach den Worten des G-BA-Vorsitzenden. Rainer Hess werden Patienten frühestens vom 1. Januar 2010 an von der Neuregelung Gebrauch machen können.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.