ADEXA Info

Immer weniger arbeitsloses Apothekenpersonal

Entgegen dem allgemeinen Trend sind die Arbeitslosenzahlen im Apothekenbereich weiter rückläufig. Im Dezember wurde mit 4371 bei der Bundesagentur (BA) gemeldeten Personen der niedrigste Wert seit Jahren erreicht. Er liegt um 8,2 Prozent unter dem des Vorjahresmonats.

Für den Dezember 2008 weist die Statistik der BA 733 Approbierte, 1425 PTA und 2213 PKA als arbeitslos gemeldet aus. Im Vergleich zum Dezember 2007 beträgt der Rückgang bei den Approbierten 1,9 Prozent, bei den PTA 10,5 Prozent und bei den PKA 8,6 Prozent.

Dazu die Zweite Vorsitzende von ADEXA, Tanja Kratt: "So erfreulich niedrige Arbeitslosenzahlen sind, zeigt sich hier doch einmal mehr, dass das Angebot an qualifiziertem Personal immer geringer wird. Die Standesvertretung muss sich also verstärkt um die Förderung des Nachwuchses kümmern und Sorge tragen, dass die Arbeitsplätze in den Apotheken von Schülerinnen und Schülern als attraktiv wahrgenommen werden. Und die Arbeitgebervertreter müssen ebenso wie jeder einzelne Apothekenleiter und jede Apothekenleiterin sicherstellen, dass die Gehälter und Rahmenbedingungen qualifiziertes Personal anlocken und binden. Gerade der potenzielle Nachwuchs orientiert sich an den Tarifbedingungen und nicht an individuellen übertariflichen Gehältern. Eine weitere Abwanderung in die Industrie und andere Branchen kann die Apothekenlandschaft nicht ohne fatale Einbußen bei der Beratungsqualität verkraften. Das letzte Jahr war aus Gewerkschaftssicht besorgniserregend, weil den Mitarbeitern keine positiven, motivierenden Anreize gegeben wurden."


Sigrid Joachimsthaler

Unterhaltsansprüche

Die Höhe von Unterhaltszahlungen wird von den zuständigen Gerichten in der Regel nach der vom Oberlandesgericht Düsseldorf erstellten "Düsseldorfer Tabelle" errechnet. Die neue Tabelle für 2009 berücksichtigt den zum 1. Januar gestiegenen Kinderfreibetrag und das erhöhte Kindergeld.
Für die Unterhaltsansprüche von Kindern zwischen 6 und 11 Jahren ergeben sich keine Veränderungen gegenüber der Tabelle von 2008. Dagegen steigen die Unterhaltssätze für Kinder der Altersgruppen 0 bis 5 sowie 12 bis 17 Jahre und für volljährige Kinder mit zunehmendem Lebensalter an.
Höhere Sätze sind allerdings nicht immer gleichbedeutend mit höheren Zahlungen: Für Kinder bis 11 Jahren muss von den Unterhaltspflichtigen letztlich sogar etwas weniger gezahlt werden, weil das Kindergeld bei Minderjährigen zur Hälfte angerechnet wird. Damit wird die Kindergelderhöhung für die Betroffenen wirkungslos – ähnlich wie bei den Hartz-IV-Empfängern.
Bei der Düsseldorfer Tabelle handelt es sich nicht um eine gesetzliche Regelung, sondern um Leitlinien für den Unterhaltsbedarf, die in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten festgelegt werden.
Die Tabelle finden Sie online unter:

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