Pharmazeutisches Recht

Geschäftsordnung der Apothekerkammer Nordrhein

Änderung der Geschäftsordnung (GeschO) der Apothekerkammer Nordrhein

Vom 27. Mai 2009

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 27. Mai 2009 aufgrund des § 23 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. 2000 S. 403), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2007 (GV. NRW. 2007 S. 572), folgende Änderung der Geschäftsordnung beschlossen:

Artikel I

Die Geschäftsordnung (GeschO) der Apothekerkammer Nordrhein vom 12. Juni 1996 (MBl. NRW. 1996 S.1388), zuletzt geändert am 17. November 2004 (MBl. NRW. 2005 S. 341), wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 2 wird nach den Worten "Mitglieder der Kammerversammlung" das Wort "oder" durch ein Komma ersetzt und es werden nach den Worten "der Kammervorstand" die Worte "oder der Aufsichtsführende Ausschuss des Versorgungswerkes" eingefügt.

2. § 2 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 wird folgende Nummer 2 eingefügt: "2. die Mitglieder des Aufsichtsführenden Ausschusses des Versorgungswerkes und des Geschäftsführenden Ausschusses des Versorgungswerkes,"b) Die bisherigen Nummern 2 und 3 werden zu Nummern 3 und 4.

3. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 wird die Zahl "24" durch die Zahl "28" ersetzt und es werden nach den Worten "einer Fraktion" ein Komma sowie die Worte "dem Aufsichtsführenden Ausschuss des Versorgungswerkes" eingefügt. b) In Absatz 3 Satz 2 werden nach den Worten "dem Kammervorstand" ein Komma sowie die Worte "dem Aufsichtsführenden Ausschuss des Versorgungswerkes" eingefügt.

4. In § 5 Abs. 1 werden nach den Worten "alle Kammerangehörigen" die Worte "und alle Mitglieder des Versorgungswerkes" eingefügt.

5. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach den Worten "Mitglieder der Kammerversammlung" ein Komma und die Worte "dem Aufsichtsführenden Ausschuss oder dem Geschäftsführenden Ausschuss des Versorgungswerkes" eingefügt und die Worte "zehn Werktage" durch die Angabe "14 Kalendertage" ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 2 werden die Worte "dem Kammervorstand" durch die Worte "des Kammervorstandes" ersetzt und dahinter ein Komma sowie die Worte "des Aufsichtsführenden Ausschusses und des Geschäftsführenden Ausschusses des Versorgungswerkes" eingefügt.

6. § 10 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt: "Anfragen, die das Versorgungswerk betreffen, sind an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses des Versorgungswerkes zu richten." b) In Absatz 2 wird folgender Satz 3 eingefügt: "Gleiches gilt für Anfragen nach Absatz 1 Satz 2, die an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses des Versorgungswerkes zu richten und von dieser oder diesem zu beantworten sind."

7. § 11 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst: "Außerdem erhalten das Wort: die Mitglieder des Kammervorstandes, des Aufsichtsführenden Ausschusses und des Geschäftsführenden Ausschusses des Versorgungswerkes, die oder der Vorsitzende des Apothekerverbandes Nordrhein e.V., die Vertreterinnen und Vertreter der Aufsichtsbehörden und mit Zustimmung der Kammerversammlung Kammerangehörige und Mitglieder des Versorgungswerkes. b) In Absatz 5 wird folgende Nummer 2 eingefügt: "2. Mitglieder des Aufsichtsführenden Ausschusses und des Geschäftsführenden Ausschusses des Versorgungswerkes," c) Die bisherige Nummer 2 wird Nummer 3 und in Nummer 3 (neu) wird das Wort "Aufsichtsbehörde" durch das Wort "Aufsichtsbehörden" ersetzt. d) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 4.

8. § 22 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst: "Ein Abdruck der Niederschrift ohne Anwesenheitsliste ist allen Mitgliedern der Kammer-versammlung, des Kammervorstandes, des Aufsichtsführenden Ausschusses des Versorgungswerkes, des Geschäftsführenden Ausschusses des Versorgungswerkes und den Aufsichtsbehörden innerhalb eines Monats nach der Sitzung zu übersenden."

9. In § 25 Abs. 3 Satz 2 wird die Zahl "17" durch die Zahl "19" ersetzt.

Artikel II

Diese Änderung der Geschäftsordnung tritt 14 Tage nach Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Genehmigt. Düsseldorf, den 6. Juli 2009

Ministerium ür Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen III C 2 – 0810.81 – Im Auftrag Godry

Die vorstehende Änderung der Geschäftsordnung der Apothekerkammer Nordrhein vom 27. Mai 2009 wird hiermit ausgefertigt und im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Pharmazeutischen Zeitung und in der Deutschen Apotheker Zeitung bekannt gemacht.

Düsseldorf, 13. Juli 2009 Lutz Engelen Präsident der Apothekerkammer Nordrhein

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