Pharmazeutisches Recht

Kostensatzung der LAK

Satzung zur Änderung der Kostensatzung

Die Änderung der Kostensatzung der Landesapothekerkammer Thüringen vom 7. Juni 2004 geändert durch Satzung vom 8. Dezember 2004 und durch Satzung vom 17. Dezember 2008 wird von der 40. Kammerversammlung am 20. Mai 2009 aufgrund des § 10 Abs. 2 des Thüringer Heilberufegesetzes in der Neubekanntmachung vom 29. Januar 2002 mit der ab 31. Dezember 2008 gültigen Fassung, zuletzt geändert durch Art. 3 G zur Änd. des ThürVwZVG und weiterer verwaltungsrechtlicher Vorschriften vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 568) wie folgt beschlossen:

Nr. 5.3. und 7.4. des Kostenverzeichnisses (Anlage zu § 1 der Kostensatzung) werden wie folgt gefasst:

"Nr. 5.3. Antrag auf Genehmigung zur Befreiung von der Verpflichtung zur Dienstbereitschaft an Mittwochnachmittagen und/oder Sonnabenden sowie sonstige einmalige Befreiungen nach § 23 Abs. 2 ApBetrO i. V. m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 der Richtlinie über die Regelung der Dienstbereitschaft und der Schließzeiten der Apotheken 20 Euro"

"Nr. 7.4. Antrag auf Bestätigung der jährlichen Bewertung des gesamten Qualitätsmanagements auf der Grundlage der jeweils aktuellen Version des Manuals nach § 10 Abs. 6 der Satzung für das Qualitätsmanagement in Apotheken 50 Euro"

Diese Satzung tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, welcher der Veröffentlichung folgt. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung in der Fassung vom 17. Dezember 2008 außer Kraft.

Vorstehende, durch Schreiben des Thüringer Ministeriums für Soziales und Gesundheit vom 24. Juni 2009 genehmigte Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Erfurt, 29. Juni 2009, Landesapothekerkammer Thüringen, gez. Ronald Schreiber, Präsident der Landesapothekerkammer Thüringen

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