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Neue Perspektiven für Apotheken

BERLIN (ks). Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat sein neuestes Gutachten veröffentlicht. Am 30. Juni überreichte Professor Eberhard Wille, Vorsitzender des Beratergremiums, Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt das rund 900 Seiten starke Werk mit dem Titel "Koordination und Integration – Gesundheitsversorgung in einer Gesellschaft des längeren Lebens". Darin enthalten sind auch Visionen für die künftige Positionierung von Apotheken im Gesundheitssystem.
900 Seiten umfasst das aktuelle Gutachten des Gesundheitssachverständigenrats. Am 30. Juni wurde es an die Bundesgesundheitsministerin übergeben (v.l.n.r): Adelheid Kuhlmey, Marion Haubitz, Gerd Glaeske, Ulla Schmidt, Eberhard Wille, Ferdinand M. Gerlach, Rolf Rosenbrock
Foto: DAZ/Sket

Das nun vorgelegte Sondergutachten untersucht die Versorgungs- und Betreuungsangebote mit Blick auf den spezifischen Bedarf der unterschiedlichen Altersstufen: Kinder, Jugendliche, den Übergang zum Erwachsenenalter und schließlich die älteren und alten Menschen. Grundsätzlich geht es den Autoren – wie auch schon in den vorangegangenen Gutachten – vor allem um das Überwinden sektoraler Grenzen. Im letzten Hauptgutachten ging es zudem insbesondere um eine effizientere Koordination der im Gesundheitswesen tätigen Berufsgruppen. Diesmal kommen eine generationsspezifische sowie eine regionale Perspektive hinzu.

Wie Sachverständigenratsmitglied Professor Gerd Glaeske betonte, findet sich im aktuellen Gutachten auch erstmalig eine konkrete Situationsbeschreibung der Apotheken. Er hat für die Pharmazeuten große Visionen: Sie sollen sich als integraler Bestandteil in sektorenübergreifende Versorgungsnetze einbinden. Ausländische Beispiele zeigten, dass die Apotheken durchaus in der Lage sind, mehr Verantwortung für die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimitteltherapie zu übernehmen, als es heute der Fall ist. Vor Augen hat Glaeske Versorgungseinheiten, die beispielweise aus 50 Ärzten unterschiedlicher Richtungen, zwei Kliniken und zwei Apotheken bestehen. Die Integrierte Versorgung fände hier nicht – wie derzeit üblich – indiktionsbezogen statt, sondern populationsbezogen. Die Beteiligten träfen sich auf einer Kompetenzebene, was zu mehr Akzeptanz und einem Zuwachs von Verantwortung führen sollte. "Die Apotheker stünden nicht mehr außen vor, sondern wären Teil des Systems", so Glaeske. Auch in der Honorierung ließe sich das spüren – sie ließe sich noch stärker als jetzt an die Beratungskompetenz anknüpfen. Denn das Budget, das dem Anbieter des Versorgungsmodells zur Verfügung steht, könne auf alle Beteiligten verteilt werden. Wenn ein Apotheker mit seiner Beratung dafür sorgt, dass eine Falschmedikation vermieden wird, spart er dem System Geld, das ihm dafür zufließen könnte.

Mehr zum Gutachten des Sachverständigenrates und seinen Ideen zur künftigen Arzneimittelversorgung können Sie in der am kommenden Montag erscheinenden Apotheker Zeitung lesen.

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