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Krankenversicherungsbeiträge ab 2010 komplett absetzbar

BERLIN (ks). Der Bundestag hat vergangene Woche das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz gebilligt. Es sieht eine bessere steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ab 2010 vor. In dem Gesetz enthalten sind auch befristete Änderungen der Unternehmenssteuerreform, die Betrieben die Chance bieten sollen, besser durch die Finanzkrise zu kommen.
Weniger Steuern: Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bald steuerlich voll absetzbar.

Foto: DAZ/Sket

Ab dem kommenden Jahr werden für Selbstständige und Arbeitnehmer die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung komplett absetzbar sein – jedenfalls soweit das Leistungsniveau dem der gesetzlichen Kranken- oder sozialen Pflege-Pflichtversicherung entspricht. Entgelte für Chefarztbehandlungen oder Einzelzimmer können somit nicht steuerlich geltend gemacht werden. Beiträge für mitversicherte Kinder sind für privat Versicherte ebenfalls absetzbar. Eingetragene Lebenspartner werden mit Ehegatten gleichgestellt. Beiträge für die Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung bleiben – entgegen dem ursprünglichen Vorhaben – absetzbar. Allerdings nur, wenn die künftigen Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen durch die Kranken- und Pflegekassenbeiträge noch nicht ausgeschöpft sind. Die aufgestockten Höchstgrenzen betragen 1900 Euro (für Arbeitnehmer und Beihilfeberechtigte) und 2800 Euro für Selbstständige.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) verteidigte das Gesetzesvorhaben. Er wies darauf hin, dass sich die Bundesrepublik in der tiefsten Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit befinde. Die Bundesregierung müsse daher gegensteuern. "Wir können die Krise nicht verhindern, aber wir können sie etwas abfedern, etwas verkürzen", so der Finanzminister. Aus diesem Grund würden Bürger und Wirtschaft gezielt entlastet. Diese Entlastung belaufe sich jährlich auf 9,5 Mrd. Euro für rund 60 Millionen Bürger sowie auf 3 Mrd. Euro für die Unternehmen.

Carl-Ludwig Thiele (FDP) betonte dagegen, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz "erzwungen" habe, "weil die Bürgerinnen und Bürger jahrelang verfassungswidrig zu hoch besteuert worden" seien. Auch Christine Scheel von den Grünen kann aus diesem Grunde in dem Bürgerentlastungsgesetz kein Verdienst der Großen Koalition sehen. Grundsätzlich sei es zwar richtig, dass Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steuerlich voll absetzbar sind. Das nun vorliegende Gesetz sei jedoch "nur Stückwerk" und keine "solide Politik, die in die Zukunft weist", so Scheel.

Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Eine Zustimmung gilt hier als sicher.

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