DAZ aktuell

Linda wird Aktiengesellschaft

KÖLN (tmb). Die Apothekenkooperation Linda wird ihre Geschäfte künftig in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft betreiben. Dies hat die Delegiertenversammlung des Marketingverein Deutscher Apotheker (MVDA) am 29. April beschlossen. Derzeit wird die Aktiengesellschaft gegründet, im Herbst soll sie ihre Tätigkeit aufnehmen. Die Aktien werden zu hundert Prozent vom MVDA gehalten.

Der MVDA besteht als Apothekenkooperation bereits seit etwa zwanzig Jahren. Er kooperiert mit dem Pharmagroßhändler Phoenix als Logistikpartner. Vor fünf Jahren wurde Linda als Dachmarke der Kooperation gegründet. Nur MVDA-Mitglieder können die Marke Linda verwenden. Der MVDA hat derzeit etwa 3300 Mitglieder, davon nutzen 1400 Linda. Für die Linda-Mitgliedschaft und die damit verbundenen Leistungen sind monatlich 590 Euro zu zahlen, der Mitgliedsbeitrag im Verein MVDA beträgt 30 Euro.

Eigener Linda-Vorstand

Der MVDA ist als Verein organisiert und bestimmt mit seinen Gremien auch die Geschäftspolitik von Linda. Durch die Gründung der Aktiengesellschaft wird Linda eine eigenständige Geschäftsführung erhalten. Der MVDA-Vorstand wird die Aufsichtsratsmitglieder der Linda AG wählen und ernennen, erläuterte MVDA-Präsident Wolfgang Simons, Gummersbach, gegenüber der DAZ. Voraussichtlich werde der Linda-Aufsichtsrat aus drei Personen bestehen, darunter zwei Apotheker. MVDA-Vorstandsmitglieder werden dem Linda-Aufsichtsrat nicht angehören, so Simons. Der neue Aufsichtsrat werde dann zwei oder drei Linda-Vorstände für getrennte Ressorts berufen.

"Auch künftig wird das MVDA-Präsidium die Leitlinien der Geschäftspolitik der Linda bestimmen", erklärte Simons. Als zusätzliches Instrument der Mitgliederbindung sollen den Mitgliedsapotheken Genussrechte der neuen Aktiengesellschaft mit Risikoausschluss angeboten werden. Weitere Hintergrundinformationen zur künftigen Entwicklung beim MVDA und bei der neuen Linda AG finden Sie im nachfolgenden Interview mit dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten des MVDA.

Genussrechte


Genussrechte sind eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital. Sie werden wie Eigenkapital bilanziert und dennoch ähnlich wie Anleihen verzinst, aber die Verzinsung wird aus dem Gewinn des Unternehmens gezahlt und kann bei Verlusten entfallen oder verspätet geleistet werden. Im Unterschied zu Aktien gewähren Genussrechte keine Mitspracherechte.

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