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Größere Steuerentlastung geplant

BERLIN (ks). Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden ab 2010 stärker steuerlich absetzbar sein als bislang geplant. Der Finanzausschuss des Bundestages hat vergangene Woche entsprechende Änderungen am Entwurf der Bundesregierung für das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz beschlossen. Das Entlastungsvolumen beträgt fast zehn Milliarden Euro. Von den Korrekturen sollen in erster Linie Geringverdiener profitieren.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber im März 2008 aufgefordert, die steuerliche Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen neu zu regeln. Die Bundesregierung hat daraufhin einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010 voll steuerlich absetzbar sind, soweit sie dazu dienen, ein "sozialhilferechtlich gewährleistetes Leistungsniveau" zu sichern. Das bedeutet, dass Beitragsanteile, die über eine Grundversorgung hinausgehen, etwa Beiträge für ein Einzelzimmer im Krankenhaus oder für Chefarztbehandlung, nicht berücksichtigt werden sollten. Per Änderungsantrag setzte die Koalition jetzt im Ausschuss durch, dass auch weitere Beitragsanteile – ebenso wie Beiträge zur privaten Pflegeversicherung – absetzbar sind, soweit sie zusammen mit den anderen Krankenversicherungs- und Pflegebeiträgen die Summe von 1900 Euro für Arbeitnehmer und 2800 Euro für Selbstständige pro Jahr nicht überschreiten. Bis zu dieser Summe sollen zudem Beiträge für Erwerbs- und Berufsunfähigkeits-Versicherungen, aber auch zu Haftpflicht- und Unfallversicherungen absetzbar sein. Diese Veränderung soll besonders Arbeitnehmern mit niedrigen Einkommen zugute kommen. Bisher waren Versicherungsbeiträge bis zu einer Höhe von 1500 Euro (Selbstständige: 2400 Euro) als Sonderausgaben abzugsfähig. Erhöht wird auch die Vorsorgepauschale bei der Lohnsteuer.

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