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Deutschland bekommt bundesweites Krebsregister

BERLIN (ks). Schon lange steht die Einführung eines bundesweiten Krebsregisters auf der Agenda des Bundesgesundheitsministeriums. Nun ist man diesem Ziel nahe: Der Deutsche Bundestag hat letzte Woche die Gesetze zur Föderalismusreform II und damit zugleich das Bundeskrebsregisterdatengesetz beschlossen.
Sammelstelle RKI Das RKI verwaltet schon heute die Daten der verschiedenen Krebs­register. Künftig wird es daraus das bundesweite Register generieren.

"Der Beschluss ist ein Durchbruch für die Bewertung des Krebsgeschehens in ganz Deutschland", erklärte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt am 29. Mai in Berlin. "Wir brauchen verlässliche bundesweite Daten, wie viele an Krebs erkrankte Menschen es augenblicklich im Land gibt und mit welcher Entwicklung wir zukünftig rechnen müssen." Das Gesetz schaffe eine solide Grundlage, um z. B. die Wirkung von Früherkennungsmaßnahmen in der Bevölkerung besser bewerten zu können.

In den Bundesländern gibt es bereits bevölkerungsbezogene Krebsregister – an verlässlichen Zahlen auf Bundesebene mangelt es allerdings bislang. Nun soll auf die vorhandenen Strukturen der Länder aufgebaut werden. Die Landeskrebsregister werden nach dem Bundeskrebsregisterdatengesetz verpflichtet, einmal im Jahr Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) zu übermitteln. Das RKI sammelt die Daten und wertet sie aus; es wird damit zum Zentrum der Krebsregisterdaten. Die bundesweit aufbereiteten Daten und Bewertungen werden sodann umgekehrt innerhalb von sechs Monaten den Ländern zur Verfügung gestellt. Das Gesetz enthält zudem Regelungen zur Auswertung und Nutzung der Daten, etwa für wissenschaftliche Zwecke, und legt die regelmäßigen Veröffentlichungen von Berichten und Informationen zum Krebsgeschehen fest.

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