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Zankapfel elektronische Gesundheitskarte

BERLIN (ks). Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist und bleibt umstritten. Dies zeigte am 25. Mai eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses im Bundestag. Anlass zu dem Hearing gab zum einen ein Antrag der FDP-Fraktion, der ein Moratorium für die eGK fordert, zum anderen ein Antrag der Fraktion der Grünen, in dem eine strikte Einhaltung der Datenschutzgrundsätze angemahnt wird.

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag, dass die eGK erst dann eingeführt werden dürfe, wenn die Voraussetzungen der Datensicherheit erfüllt sind. Weder Kostenträger noch staatliche Stellen sowie Industrieunternehmen oder andere Dritte dürften Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten haben. Die Versicherten sollten zudem selbst entscheiden können, ob sie ihre Gesundheitsdaten auf zentralen Servern speichern lassen wollen oder nicht. Auch die Grünen betonen in ihrem Antrag, dass die "Freiwilligkeit der medizinischen Anwendungen" der Gesundheitskarte "unter keinen Umständen" aufgegeben werden dürfe. Dieses Freiwilligkeitsprinzip müsse auch für Ärzte und andere Anbieter von Gesundheitsleistungen gelten. Sie müssten selbst entscheiden können, ob sie am Online-Betrieb der eGK teilnehmen oder nicht.

Begehrte Daten

Der Einzelsachverständige und frühere Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium, Manfred Zipperer, sagte, das Datenschutzkonzept der eGK werde "den höchsten Anforderungen gerecht" und stelle schon jetzt sicher, dass Dritte keinen Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten haben. Auch Cord Bartels von der Betriebsgesellschaft gematik versicherte, der Datenschutz werde bei der Gesundheitskarte durch "weitreichende Vorkehrungen sichergestellt". Weitaus kritischer ist man dagegen bekanntermaßen beim Aktionsbündnis "Stoppt die e-Card". Die Sprecherin des Bündnisses, die Ärztin Silke Lüder, wandte sich insbesondere gegen eine zentrale Speicherung der Daten. Unterstützung erhielt sie vom Einzelsachverständigen Kai-Uwe Steffens, der vor der Entstehung eines "Datenberges" warnte, der "Begehrlichkeiten wecken" werde. Wenn etwa nach einem Gewaltverbrechen an einem Kind Tatortspuren auf eine seltene Krankheit des Täters hinweisen sollten, könne schnell eine öffentliche Diskussion über einen Zugriff auf die entsprechenden Daten zur Strafverfolgung entstehen. Christoph Fuchs von der Bundesärztekammer warb dafür, Bedenken in der Ärzteschaft gegenüber der eGK abzubauen. Dabei sei das Prinzip der Freiwilligkeit von zentraler Bedeutung.

Ärzte zögerlich, Kassen drängen

Auf dem Deutschen Ärztetag in Mainz wurde wenige Tage zuvor deutlich, dass die Ärzteschaft nach wie vor große Zweifel an der eGK hat. Die Mehrheit der Delegierten steht auch weiterhin nicht hinter dem derzeit vorliegenden Konzept. Dennoch gaben sich die Ärzte etwas zahmer als in den Jahren zuvor und sprachen sich zumindest für eine sorgsame und ergebnisoffene Erprobung der neuen Karte aus – auch wenn dies möglicherweise zu weiteren Verzögerungen führt. Bei einigen Kassen würde man es dagegen begrüßen, wenn die eGK – die ja eigentlich schon 2006 kommen sollte – nun rasch eingeführt wird: "Wir stehen in den Startlöchern und können unseren Versicherten ab sofort eine voll funktionstüchtige und zugelassene eGK anbieten", sagte der Vorstandschef der KKH-Allianz, Ingo Kailuweit. Seiner Ansicht nach bringt die eGK für alle Beteiligten zahlreiche Vorteile. Insbesondere werde die Abstimmung zwischen Medizinern, Apotheken, Kassen und Patienten vereinfacht. Beim Datenschutz sieht Kailuweit ebenfalls kein Problem – jedenfalls nicht bei der kasseneigenen Karte, die sich derzeit in der Testphase findet. Durch ein spezielles Verschlüsselungsverfahren seien die Kartendaten vor dem Zugriff Unbefugter geschützt.

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