DAZ aktuell

Richtigstellung

(tmb). Bei der Berichterstattung über die Reaktionen auf das EuGH-Urteil zum Fremdbesitz hat sich in DAZ Nr. 21/2009 auf S. 31 leider ein Fehler eingeschlichen. Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins, hatte in seiner Stellungnahme auf das gesetzlich festgesetzte Berufsbild des Apothekers in seiner Apotheke verwiesen. Aufmerksame Leser werden bemerkt haben, dass die logische Konsequenz daraus nur lauten kann: "Dies ist zugleich ein Argument für das Verbot des unbeschränkten Mehrbesitzes." Nach der mündlichen Übermittlung der Stellungnahme war leider die fehlerhafte doppelte Verneinung "gegen das Verbot" gedruckt worden.

Wir bitten um Entschuldigung für das Versehen!

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