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Breite Unterstützung für Pick-up-Verbot

BERLIN (ks). Pick-up-Stellen für Arzneimittel sollten im Rahmen der 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes möglichst verboten werden. Darin waren sich bei einer Diskussionsrunde des DAV-Wirtschaftsforums Vertreter fast aller Bundestagsfraktionen einig – die Ausnahme machte die Grünen-Politikerin Biggi Bender. Eine Einschätzung teilen jedoch tatsächlich sämtliche Fraktionen: Nach der Bundestagwahl im Herbst wird es nötig sein, die bestehenden Instrumente zur Steuerung des Arzneimittelmarktes gründlich zu durchforsten.
Fast einig waren sich die Teilnehmer der Diskussionsrunde über Pick-up-Stellen (v.l.n.r): Peter Friedrich (SPD), Biggi Bender (Grüne), Daniel Bahr (FDP), Fritz Becker (DAV), Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU), Ilja Seifert (Linke).
Foto: DAZ/Sket

"Ein Pick-up-Verbot wäre aktiver Verbraucherschutz", betonte der DAV-Vorsitzende Fritz Becker und appellierte an die Regierungsfraktionen, rasch tätig zu werden. Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU, Annette Widmann-Mauz, machte deutlich, dass sie sich ebenfalls ein Verbot wünscht – allerdings sieht sich ihre Fraktion nicht veranlasst, den ersten Schritt zu gehen. "Wir warten auf einen Vorschlag unseres Koalitionspartners", betonte sie. Es sei Sache der SPD-geführten Ministerien für Gesundheit und Justiz eine einheitliche Bewertung zu finden. "Wenn eine Einigung zustande kommt, stehen wir dem nicht entgegen – wir bauen sogar darauf", betonte Widmann-Mauz. Peter Friedrich (SPD) hofft ebenfalls, dass sich die Ministerien auf einen Weg einigen können. In seiner Fraktion sei man sich einig, dass Auswüchse des Versandhandels zu beschränken sind. Für das "wie" gebe es aber verschiedene Vorschläge. Wichtig sei es nun, einen "sauberen juristischen Weg" zu finden. Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP, Daniel Bahr, betonte, dass seine Fraktion immer gegen Pick-up gewesen sei – einen entsprechenden Antrag hat sie auch in den Bundestag eingebracht. "Ich erwarte, dass das Problem noch in der 15. AMG-Novelle geregelt wird", sagte Bahr. Und zwar mit einem Verbot und nicht mit dem Versuch, bestimmte Standards festzuschreiben. "So manifestiert man eine Apotheke light", warnte er. Ilja Seifert, behindertenpolitischer Sprecher der Linksfraktion, hat für Pick-ups ebenfalls nichts übrig – seine Fraktion würde noch lieber den gesamten Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneien verboten sehen. Damit etwa Behinderte und Chroniker ihre Medikamente nach Hause geliefert bekommen, bedürfe es keiner Versandapotheken – dies leiste die inhabergeführte Apotheke vor Ort am besten. "Sachkunde, Ortsnähe und gegenseitiges Vertrauen sind ein gutes Gespann. Lasst uns da weitermachen", erklärte Seifert. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Biggi Bender, gefiel sich demgegenüber als "einzige Marktliberale" auf dem Podium: "Ein Verbot bestimmter Vertriebswege ist mit uns nicht zu machen." Ein Versandverbot sei wegen der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) nicht machbar; es gebe hierfür auch keinen sachlichen Grund. Außerdem zeigte Bender sich davon überzeugt, das die Möglichkeit des Versandes gerade für Chroniker auf dem Lande wichtig sei. "Deshalb können wir auch Pick-ups nicht verbieten", lautet ihre Schlussfolgerung. "Wir haben aber den politischen Willen, Qualifizierungsanforderungen für das Personal festzulegen."

AOK-Rabattverträge

Zur Sprache kamen auch die Rabattverträge – erst tags zuvor hatte die AOK verkündet, dass sie nun sämtliche Zuschläge erteilt hat und die insgesamt 315 Einzelverträge für 63 Wirkstoffe zum 1. Juni starten können. Becker verwies darauf, dass etwa 60 bis 65 Prozent der AOK-Versicherten von einer Umstellung betroffen sein werden. Die Apotheker stellten sich jedoch der auf sie zukommenden Aufgaben – soweit zum 1. Juni alles lieferbar ist. "Wenn wir die Patienten wieder wegschicken müssen, machen sich alle unglaubwürdig", warnte Becker. Er forderte, dass Rabattverträge stets mit drei Herstellern pro Wirkstoff abgeschlossen werden sollten. Soweit die AOK meine, dies stoße gesetzlich auf Schwierigkeiten, müsse der Gesetzgeber eingreifen. Der DAV-Vorsitzende kritisierte zudem, dass noch immer nicht offen gelegt werde, wie viel die Verträge tatsächlich einsparen.
Kritik an den Rabattverträgen kam auch aus der Linksfraktion. Es sei zwar grundsätzlich in Ordnung zu sparen, sagte Seifert, "aber die Menschen müssen die Medikamente bekommen, die sie brauchen und nicht die, die am billigsten sind". Dennoch sei er offen für die Ergebnisse, die die neuen Rabattverträge bringen. "Wenn es nicht läuft, muss man es aber auch zurücknehmen", so Seifert. Für Widmann-Mauz sind die Rabattverträge als wettbewerbliches Instrument in Ordnung. "Es ist ethisch nicht verantwortbar, nicht auf den Preis zu schauen", betonte sie. Allerdings gibt sie Becker darin, recht, dass es nicht sein kann, dass pro Wirkstoff nur ein Hersteller Vertragspartner wird. Dem Apotheker müsse eine Auswahlmöglichkeit bleiben. "Wer das Instrument erhalten will, muss für Akzeptanz sorgen", so Widmann-Mauz. Friedrich räumte ein, dass es beim Betreten von Neuland Probleme geben kann. Grundsätzlich sei es aber richtig, über ein wettbewerbliches Modell zu Einsparungen zu kommen. Allerdings dürften keine reinen Marktregeln gelten – schließlich sei "Gesundheit keine Ware wie jede andere". Auch der Liberale Bahr hält die Grundidee der Rabattverträge – Verhandlungen zwischen Herstellern und Kassen – für sinnvoll. Allerdings sei der Rechtsrahmen zu unklar gewesen und es bestünden zu viele weitere, teilweise widersprüchliche Regelungen. Zudem sprach sich Bahr dafür aus, Versicherten Aufzahlungen zu ermöglichen, wenn sie das Präparat eines bestimmten Herstellers haben möchten, mit dem ihre Kasse keinen Rabattvertrag geschlossen hat. Bender dagegen mahnte: "Wer über Begleiterscheinungen der Verträge klage, sollte sich die Alternativen vor Augen führen", etwa weitere Zwangsabschläge. "Es gibt viele Instrumente; Rabattverträge sind sicher der bessere Weg als ständige staatliche Regelungen", so Bender.

Aufräumen im Instrumentenkasten

Davon, dass im Instrumentenkasten der Arzneimittelpolitik nach der Bundestagswahl gründlich aufgeräumt werden muss, sind alle überzeugt. Widmann-Mauz bekannte sich als Fan von Festbeträgen. Sie sind aus ihrer Sicht auch der bessere Sockel, um eine Mehrkostenregelung aufzusetzen als Rabattverträge. Noch könne man allerdings nicht sagen, dass man das eine für das andere System aufgeben sollte, so die CDU-Abgeordnete. "Sehr unzufrieden" macht sie, was derzeit in puncto Kosten-Nutzen-Bewertung geschieht. Es werde taktiert, um sich nicht auf etwas Gemeinsames einigen zu müssen. Und ob die Methode der Effizienzgrenzen, wie sie das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen durchsetzen will, die Innovationsbereitschaft der Industrie erhöht, bezweifelt Widmann-Mauz. Bender machte unmissverständlich klar, dass sie für mehr vertragliche Lösungen und eine vierte Hürde ist. Preisverhandlungen zwischen Hersteller und Krankenkasse müssten bereits stattfinden, bevor ein neues Arzneimittel auf den Markt kommt. "Das gehört dann zur Zulassung", so die Grünen-Politikerin.

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