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Alles für die Patientensicherheit

BONN (cs). Am 8. Mai 2009 wurde im Rahmen der vierten Jahrestagung des Aktionsbündnisses Patientensicherheit (APV e. V.) an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn das Institut für Patientensicherheit eröffnet. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt betonte in ihrem Grußwort, welche Bedeutung die Patientensicherheit für die Qualität der Versorgung im Gesundheitswesen habe.

Das Aktionsbündnis für Patientensicherheit stoße einen neuen Umgang mit Fehlern an, sagte Schmidt vor den rund 200 Teilnehmern. Dies ermögliche eine neue Offenheit des Lernens im Arbeitsalltag und während der Ausbildung. In Deutschland seien Wissen, Ressourcen und Qualität in großem Maße vorhanden. Jetzt wäre die Zeit gekommen, aus den vorhandenen Mitteln im Sinne der Versorgung von Patienten mehr zu machen. Als ein Beispiel nannte die Ministerin einen rationaleren Einsatz von Arzneimitteln unter Berücksichtigung des Alters der Patienten.

Das Zauberwort: Interdisziplinarität

Auch in den Grußworten des Dekans der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn, Vertretern der Bundesärztekammer und des Deutschen Pflegerates sowie des Geschäftsführers des Aktionsbündnisses für Patientensicherheit wurde deutlich, dass die Gründung des ersten Instituts für Patientensicherheit die Brisanz des Themas in allen Bereichen der Versorgung zeige. Alle fokussierten in ihren Beiträgen dabei auf die Aspekte Interdisziplinarität, eine durch gegenseitige Wertschätzung getragene Kommunikation und das gemeinsame Ziel der Optimierung der Patientenversorgung.

Patientensicherheit und Versorgungsforschung

Neben den Grußworten gab es zwei Festvorträge: Prof. Dr. Heiner Raspe vom Institut für Sozialmedizin der Universität Lübeck näherte sich dem Thema Patientensicherheit aus der Blickrichtung der Versorgungsforschung. Patientensicherheit, so Raspe, beziehe sich nicht allein auf Kranke, sondern im Bereich der Prävention auch auf Gesunde. Hier müsse beispielsweise darüber nachgedacht werden, wie riskant Maßnahmen zur Sicherung der Gesundheit sein dürfen. In der Versorgungsforschung würden Nutzen und Risiken gegeneinander abgewogen, im Fall der Patientensicherheit jedoch Risiken gegen Chancen. Je nachdem, welcher Akteur die jeweilige Fragestellung zu beantworten habe, seien unterschiedliche Beurteilungen zu erwarten, wobei gesamtgesellschaftlich risikoadverses und nutzenskeptisches Verhalten zunehme. Als Beispiel führte Raspe Health-Technology-Assessments (HTA) an, in denen Aspekte der Sicherheit immer vorrangig zur Frage der Effektivität beurteilt würden. Eine deutliche Grenze zwischen Versorgungs- und Patientensicherheitsforschung zog Raspe hinsichtlich einiger Merkmale wie Zielrichtung und Adressaten. Die Versorgungsforschung beschäftige sich mit realen Versorgungsproblemen in der Population, während Patientensicherheit eine individuelle Fragestellung verfolge. Der Adressat der Versorgungsforschung sei in erster Linie der Normengeber, im Falle der Patientensicherheit der Leistungserbringer. Patientensicherheit greife bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt im Versorgungsprozess, während die Versorgungsforschung selbst erst in der praktischen Anwendung zum Tragen käme.

Patientensicherheit in Europa

Dr. Pirjo Pennanen vom National Authority for Medicolegal Affairs in Helsinki führte in ihrem Festvortrag eine Bestandsaufnahme zur Patientensicherheit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch. Der Europarat hatte nach der Veröffentlichung des Rapports "To err is human" durch das amerikanische Institute of Medicine im Jahr 2000 für die EU-Mitgliedstaaten eine Empfehlung zur Patientensicherheit formuliert. Als wichtigste Aspekte wurden dabei die Bearbeitung der Sicherheitskultur, eine standardisierte Dokumentation, die Mitwirkung der Patienten, eine funktionierende Kommunikation und die Implementierung der dafür notwendigen Verfahren in die Praxis gefordert. Wegen der unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten, so Pennanen, vollzieht sich die Umsetzung länderspezifisch über Leitlinien, Aktionsbündnisse oder gesetzliche Maßnahmen. Der Weg spiele jedoch keine Rolle, da sowohl die Leistungserbringer als auch die Patienten ähnliche Erwartungen hätten. Auf europäischer Ebene habe man zur Förderung der Zusammenarbeit das Europäische Netzwerk zur Patientensicherheit (European Network for Patient Safety, EUNetPaS) gegründet.

Erwartungen und Ziele

Im zweiten Teil der Veranstaltung wurden in sieben Fachvorträgen einzelne Projekte und Ergebnisse der Arbeit des Aktionsbündnisses Patientensicherheit vorgestellt. Der derzeitige kommissarische Leiter des Instituts Dr. Jörg Lauterberg stellte die Forschungsschwerpunkte vor: Evaluation der bisher vom APS entwickelten Handlungsempfehlungen, Ermittlung von Patientensicherheitsindikatoren, Forschung zur Umsetzung der Sicherheitskultur in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Durchführung kleinräumiger Epidemiologie und einer Befragung zum Einführungsstand eines Risikomanagements in Krankenhäusern. Ergebnisse der Projekte sollen in die Aus-, Fort- und Weiterbildung integriert werden. Die Finanzierung des neuen Instituts, so Lautenberg, sei zunächst bis zum Jahr 2013 zu zwei Fünftel durch öffentliche und zu drei Fünftel aus privaten Fördermitteln gesichert. Prof. Dr. Burkhard Madea zeigte anhand einiger Statistiken zur Anzahl an Todesfällen, Diagnosen und Obduktionszahlen, dass Fragen zur Patientensicherheit auch Fragen der Rechtsmedizin sind. Als Leiter des Instituts für Rechtsmedizin sieht er den Bedarf das neue Institut hierbei zu unterstützen. Laut amerikanischen Statistiken sind zwischen elf und 25 Prozent aller Todesfälle auf falsche Diagnosen und rund 28.000 Todesfälle jährlich auf unerwünschte und größtenteils vermeidbare Arzneimittelwirkungen zurückzuführen. Zur Aufklärung solcher Verdachtsfälle und möglicher Ursachen beizutragen, sei Aufgabe der Rechtsmedizin. Die Erwartungen der Patienten an das Institut formulierte Hannelore Loskill von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Selbsthilfe e. V.. Patientenerfahrungen können zu einer höheren Arzneimitteltherapiesicherheit beitragen und müssen deshalb in die Entwicklung von Handlungsempfehlungen einfließen. Dies sei vor allem bei seltenen Erkrankungen von Bedeutung. Die Bundesarbeitsgemeinschaft habe hier positive Erfahrungen mit dem Aktionsbündnis Patientensicherheit während der vergangenen Jahre sammeln können und hofft zukünftig in ähnlicher Weise die Projekte des Instituts unterstützen zu können. Aus ärztlicher Sicht stellte Dr. Christian Thomeczek vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin die Bedeutung von Leitlinien und EBM für die Sicherheit von Patienten dar. Gemeinsam sind die Ziele Qualitätssicherung und -förderung, Sicherung und Optimierung der Entscheidungsfindung, Transparenz und Behandlungssicherheit. Dennoch dürfe über Implementierungsprobleme zum Beispiel der EBM in der Praxis nicht hinweggesehen werden: Die Ursachen reichten hier von mangelnder Akzeptanz bei den Leistungsträgern, unzureichende finanzielle Mittel, über einen zu hohen Erwartungsdruck bis hin zur Instrumentalisierung durch die Politik. Sehr erfolgreich zur Sensibilisierung der Ärzte für das Thema Patientensicherheit sei die Broschüre "Aus Fehlern lernen", die zu einer deutlichen Akzeptanzsteigerung an der Basis führe. In Krankenhäusern könne das Lernen aus Fehlern durch eine standardisierte kommentierte Falldokumentation mittels eines CIRS-Netzes überregionalisiert werden. Über das bereits beschlossene und im September startende Konzept dieses allen Krankenhäusern offenstehenden Lern-Management-Systems berichtete Prof. Dr. Dieter Hart vom Institut für Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen.

APS praktisch betrachtet

Dr. Constanze Lessing vom APS stellte die Arbeit des Bündnisses vor. Herzstück des APS sind die Arbeitsgruppen, die Empfehlungen zur Patientensicherheit entwickeln. Diese Arbeitsgruppen sind für jeden offen und bestehen im Regelfall aus 15 bis 30 ehrenamtlichen Mitgliedern unterschiedlicher Profession. Falls notwendig, können zusätzliche Experten hinzugezogen werden. Die Arbeitsgruppenthemen sind: Patientenidentifikation, benutzerorientierte Berichtssysteme I: CIRS im Krankenhaus, benutzerorientierte Berichtssysteme II: Behandlungsfehlerregister, Medikationsfehler und belassene Fremdkörper im OP-Gebiet. Zur Erarbeitung einer Empfehlung, die zur Verabschiedung dem APS-Vorstand vorgelegt wird, benötigt die Arbeitsgruppe zwischen zwölf und 18 Monaten. Die Empfehlungen sollen wissenschaftlichen Standards entsprechen. Zu jedem Aspekt wird deshalb eine Literaturrecherche durchgeführt. Die Empfehlungen werden im Konsensverfahren verabschiedet. Zukünftig soll durch das Institut die systematische Erforschung der Implementierung sowie die Evaluation der Handlungsempfehlungen erfolgen. Als Beispiel für eine Handlungsempfehlung, die unmittelbar vor der Verabschiedung durch den Vorstand des APS steht, berichtete Prof. Dr. Hartmut Sievert von der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. über "UFO", unbeabsichtigt belassene Fremdkörper im OP-Gebiet.

Weitere Informationen online


Unterlagen zu den einzelnen Vorträgen stehen auf der Homepage des Aktionsbündnisses Patientensicherheit unter www.aktionsbuendnis-patientensicherheit.de zum Herunterladen zur Verfügung. Auf der Homepage sind zudem nähere Informationen zur Mitarbeit in den offenen Arbeitsgruppen der APS zu finden. Auch interessierte Apotheker können sich einbringen. Neben Fragen der Arzneimitteltherapiesicherheit soll zukünftig auch das Thema Medizinproduktesicherheit behandelt werden.

Die Aktivitäten und Veröffentlichungen zu EUNetPaS sind unter http://90plan.ovh.net/~extranetn/ zu finden.

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