DAZ aktuell

Ärzte müssen "Schweinegrippe"-Fälle melden

BERLIN (ks). Seit dem 3. Mai müssen Ärzte Verdachtsfälle, Erkrankungen und Todesfälle aufgrund der Neuen Grippe (Influenza A/H1N1, sogenannte Schweinegrippe oder Amerikanische Grippe) den Gesundheitsämtern melden. Eine entsprechende Ausdehnung der Arztmeldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz hat die Bundesregierung beschlossen. Die neue Meldepflicht gilt für ein Jahr.
Infos im Web Das RKI informiert auf seiner Website laufend über die Situation zur Neuen Grippe.

Aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß es, die Rechtsverordnung stärke die Möglichkeiten des öffentlichen Gesundheitsdienstes, dem Auftreten des neuen Erregers in Deutschland so früh wie möglich mit Maßnahmen zur Krankheitsverhütung und -bekämpfung begegnen zu können. Zur Beurteilung von Verdachtsfällen gibt das Robert Koch-Institut (RKI) eine Empfehlung für Ärzte heraus. Die Mediziner können zudem einen Schnelltest für die Grippe-Diagnostik anwenden. Dieser wird zunächst den Patienten in Rechnung gestellt, die diese Rechnung dann bei ihrer Krankenkasse einreichen können. Der GKV-Spitzenverband empfiehlt den Kassen, im konkreten Verdachtsfall die Kosten für einen Schnelltest auf Basis der Kostenerstattung zu übernehmen. Voraussetzung sei, dass der Arzt den Verdacht bestätigt, sagte der Vize-Vorstandschef des Verbandes, Johann-Magnus von Stackelberg. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung begrüßte diese Empfehlung.

Informationen zum aktuellen Stand

Bislang verläuft die Schweinegrippe in der Regel mild. Todesfälle gab es bis zum vergangenen Dienstag ausschließlich in Mexiko sowie einen in den USA. Bei seinem – derzeit täglich durchgeführten – Pressebriefing hat RKI-Präsident Jörg Hacker am Vormittag des 5. Mai den neunten Fall in Deutschland bestätigt. Es handelt sich um einen Mexiko-Rückkehrer aus Sachsen-Anhalt. Auch wenn die Patienten hierzulande wieder auf dem Wege der Besserung sind und das RKI eine "gewisse Stabilisierung" konstatiert, gibt das Institut weiterhin keine Entwarnung. Es müsse noch mit weiteren Erkrankungen in Deutschland gerechnet werden. Nach derzeitigem Stand ist das Virus gut übertragbar. Hinzu kommt, dass Grippeviren ihr Erbgut ständig verändern. Es muss vor allem die internationale Situation im Auge behalten werden, um auch zukünftig auf neue Entwicklungen rasch und angemessen reagieren zu können. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte das neue Virus am 25. April 2009 als gesundheitliches Risiko von internationaler Bedeutung eingestuft, am 27. April 2009 wurde durch die WHO die pandemische Warnphase 4 und am 29. April 2009 die Phase 5 ausgerufen. Phase 5 wird charakterisiert durch eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung des Virus in mindestens zwei Staaten einer WHO-Region. Dabei betont die WHO ausdrücklich, dass die meisten Staaten weltweit noch nicht von der Neuen Grippe betroffen sind.

Sachliche Informationen für Ihre Apothekenkunden

Für die Bevölkerung sieht das RKI nach wie vor keine allgemeine Gefährdung durch die neue Grippe. Es sollte aber besonders auf die Einhaltung generell empfohlener persönlicher Hygienemaßnahmen geachtet werden. Da Influenzaviren vor allem durch Tröpfcheninfektion übertragen werden, können insbesondere beim Niesen oder Husten Erreger auch auf die Hände gelangen und darüber weiterverbreitet werden. Daher wird häufiges Händewaschen empfohlen, außerdem sollten die Hände vom Gesicht ferngehalten werden, da die Erreger leicht auf die Schleimhäute von Augen, Nase und Mund übergehen können. Beim Husten sollte in den Ärmel gehustet werden. Die Geschäftsbereiche Pharmazie und Arzneimittel der ABDA haben eine Patienteninformation zur Influenza erstellt. Darin werden grundlegende Informationen zu Influenzaerkrankungen und zu Verhaltensregeln erläutert. Sie finden diese Patienteninformation am Ende dieser DAZ auf den Seiten 135 und 136 zum Heraustrennen und Kopieren für Ihre Kunden.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bietet auf seinen Seiten www.bfarm.de aktuelle Informationen zur Influenza A/H1N1 sowie Links zu Informationen deutscher und internationaler Behörden zum Ausbruch der Neuen Grippe. Neben aktuellen und weiterführenden Informationen bietet das Robert Koch-Institut auf seinen Internetseiten www.rki.de Fragen und Antworten des Bundesministeriums für Gesundheit und des Robert Koch-Instituts zur Neuen Grippe beim Menschen: So wird unter anderem auch die Frage beantwortet, ob man durch den Verzehr von Schweinefleisch erkranken kann: Die amerikanische Seuchenschutzbehörde CDC geht davon aus, dass Schweineinfluenza-Viren nicht durch Nahrungsmittel übertragen werden und weist zusätzlich darauf hin, dass ein Erhitzen von Schweinefleisch während der Zubereitung das Schweineinfluenza-Virus sicher abtötet. Oder was soll man tun, wenn man befürchtet, an der Neuen Grippe erkrankt zu sein? Wie kann die Neue Grippe diagnostiziert werden? Wie lange dauert die Entwicklung eines Impfstoffes? Was muss ein Arbeitgeber tun? Wie sind die Zuständigkeiten in Deutschland beim gegenwärtigen Ausbruchsgeschehen?

Am Ende dieser DAZ auf den Seiten 135 und 136 finden Sie eine Patienteninformation zur Influenza zum Heraustrennen und Kopieren für Ihre Kunden. Darin werden grundlegende Informationen zu Influenzaerkrankungen und zu Verhaltensregeln für die Patienten vermittelt.
Bürger-Hotline
Das Bundesgesundheitsministerium hat seit dem 1. Mai eine kostenfreie Hotline geschaltet, über die sich Bürger zur Schweinegrippe informieren können. Die neue Nummer der Bürger-Hotline lautet: 0800 44 00 55 0. Sie ist montags bis donnerstags zwischen 8 und 18 Uhr, freitags zwischen 8 und 12 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen zwischen 10 und 16 Uhr zu erreichen.

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