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Granu Fink ab sofort apothekenpflichtig

Ab dem 15. April 2009 sind die urologischen Arzneimittel Granu Fink Prosta, femina und Blase* apothekenpflichtig. Der Schritt aus der Freiverkäuflichkeit liegt vor allem in der erst kürzlich durchgeführten Neuregistrierung des Produktes Granu Fink Blase nach der neuen europäischen Richtlinie (THMPD, Traditional Herbal Medicinal Products Directive) zur Zulassung für traditionell pflanzliche Arzneimittel begründet.

Mitte April fließen die Granu Fink-Produkte mit dem Hinweis "Apotheken-pflichtig" in den pharmazeutischen Handel ein. Präparate ohne entsprechenden Vermerk können weiterhin abverkauft und in der Frei- oder Sichtwahl platziert werden. Die apothekenpflichtig gekennzeichneten Produkte müssen in der Sichtwahl platziert werden.

Im Zuge des neuen Registrierungsverfahrens konnte das Indikationsgebiet des Urologikums präzisiert werden, und lässt nun einen deutlichen Bezug auf die Linderung von krankhaften Beschwerden zu. Dieser Krankheitsbezug, der durch die neue Registrierung erstmals vom BfArM (Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte) bestätigt wurde, stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Apothekenpflicht dar.

*GlaxoSmithKline Consumer Healthcare GmbH & Co. KG, Bußmatten 1, 77815 Bühl/Baden

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