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Ohne Rezept

BERLIN (ks). In Deutschlands öffentlichen Apotheken wird nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Ausgabe vom 31. März) bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel nicht immer auf die Vorlage einer ärztlichen Verordnung bestanden. Dies hätten Testkäufe in 20 Apotheken von Funktionären der Apothekerkammerorganisationen ergeben.
Abgabe ohne Rezept Im Rahmen eines Testkaufs gaben verschiedene Apotheken rezeptpflichtige Arzneimittel heraus, obwohl das Rezept nicht vorlag. Ein gefundenes Fressen für Apothekenkritiker.
Foto: ABDA

Wer hinter den bereits im Herbst 2008 durchgeführten Testkäufen steckt, bleibt in dem Bericht offen. Während man in der Apothekerschaft Celesio als Initiator vermutet, weist der Pharmagroßhändler dies als "Blödsinn" zurück.

Der FAZ zufolge erzählten die Testpersonen jeweils eine kleine Geschichte, warum sie ein verschreibungspflichtiges Medikament bräuchten, obwohl sie kein Rezept vorlegen konnten. Insgesamt seien dabei vier Fälle konstruiert worden. Einmal ging es um die Magenmittel Riopan und Omeprazol, die fünf der getesteten Apotheken herausgaben – mit der Aufforderung das Rezept nachzureichen. Die Abgabe des Schilddrüsenpräparats L-Thyroxin, das der Testkunde bei seiner Dienstreise vorgeblich zu Hause vergessen hatte, verweigerten der FAZ zufolge nur sechs Apotheken. Im dritten Fall hätten Frauen behauptet, ihr Gynäkologe sei im Urlaub, sie bräuchten aber die Pille. Bei diesem Fall habe man in acht der 20 Apotheken auf einem Rezept beharrt. Durchgegangen seien auch Rezepte aus der Türkei, die nach deutschem Gesetz nicht gelten. Alle Apotheken hätten darauf verzichtet, den Testkunden noch einmal zu einem deutschen Arzt zu schicken, obwohl es bei dem nachgefragten Medikament um Penicillin ging.

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