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Mehr Verbraucherschutz bei Kosmetika

BERLIN (ks). Das Europäische Parlament hat vergangene Woche die neue Kosmetik-Verordnung verabschiedet. Danach ist es künftig unter anderem Pflicht, die Verwendung von Nanomaterialien in Kosmetika deutlich zu kennzeichnen. Zudem sind derartige Kleinstpartikel in Kosmetika nur dann gestattet, wenn ihre Verwendung sicher ist.
Foto: BIO-H-TIN

Hauptziel der neuen Verordnung ist, durch eine gestärkte Verantwortung der Hersteller sowie durch Marktüberwachung ein hohes Maß an Sicherheit von kosmetischen Mitteln zu gewährleisten. Für Dagmar Roth-Berendt (SPD), Berichterstatterin im Gesetzgebungsverfahren, stehen "Sicherheitsüberprüfungen für kosmetische Produkte an erster Stelle". Cremes, Deos oder Rasierwasser würden direkt auf die Haut aufgetragen und "dürfen keine Risiken darstellen". Das gelte besonders für neue Substanzen, etwa jene, die Nanopartikel enthalten. Die Eigenschaften und Wirkungsweisen dieser Kleinstpartikel ist bislang nicht vollständig erforscht. Deshalb sei es notwendig, ihnen besondere Aufmerksamkeit zu schenken und ihre Wirkungsweise genau zu untersuchen. "Nur wenn die Verwendung dieser Partikel sicher ist, dürfen sie zukünftig verwendet werden", so Roth-Behrendt. Künftig muss ein Hersteller, der ein neues kosmetisches Produkt mit Nanopartikeln auf den Markt bringen will, dies der Europäischen Kommission anzeigen und gleichzeitig eine Reihe von Sicherheitsnachweisen bereitstellen. Darüber hinaus müssen alle Inhaltsstoffe in Form von Nanomaterialien eindeutig in der Liste der Inhaltsstoffe aufgeführt werden. Verbreitet sind Nanopartikel wie Titandioxid und Zinkoxid als UV-Filter in Sonnenschutzcremes. In Hautpflegeprodukten sollen Nanokapseln für den Schutz und den Transport aktiver Inhaltsstoffe sorgen und die pflegende Wirkung verbessern.

Was die Werbung für Kosmetika betrifft, soll sichergestellt werden, dass nur mit Merkmalen geworben werden darf, die das Produkt tatsächlich aufweist. Die Kommission wird daher aufgefordert, einen Aktionsplan zu Angaben oder Behauptungen über kosmetische Mittel zu erstellen und eine Liste gemeinsamer Kriterien für Behauptungen anzunehmen, die im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln verwendet werden dürfen. An den geltenden Bestimmungen über das Verbot und das Auslaufen von Tierversuchen für kosmetische Mittel bis 2009/2013 ändert sich durch die neue Verordnung nichts. Zudem bleibt es dabei, dass krebserregende, erbgutverändernde und fortpflanzungsschädigende Zusatzstoffe in Kosmetika tabu bleiben. Derartige Stoffe dürfen nur in Ausnahmefällen verwendet werden, für die es sehr strenge Bedingungen gibt, die durch die neue Verordnung noch verschärft wurden.

Die neue Verordnung wird 42 Monate nach ihrem Inkrafttreten von allen EU-Mitgliedstaaten direkt anzuwenden sein.

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